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Vollmacht zur Nutzung eines Autos

Nutzungserlaubnis für ein geliehenes Auto

Für Fahrten mit einem fremden Fahrzeug ins Ausland

Einem Wiener wurde an der griechisch-türkischen Grenze die Einreise untersagt. Der zuständige Grenzbeamte hatte mithilfe des Führerscheins sowie des Zulassungsscheins festgestellt, dass der Fahrer nicht der Eigentümer des besagten Fahrzeugs war. Dem besagten Wiener, welcher sich das Auto für einen Urlaubstrip von einem Freund geliehen hatte, blieb bedauerlicherweise nichts anderes übrig, als wieder umzukehren, um nicht als mutmaßlicher Dieb festgenommen zu werden.

24-Stunden-Notdienst des ÖAMTC

Der betroffene Autofahrer kontaktierte in der Nacht den juristischen 24-Stunden-Notdienst des ÖAMTC und ersuchte um Unterstützung. Der diensthabende Jurist riet ihm, sich unverzüglich per Fax eine Vollmacht des tatsächlichen Eigentümers zusammen mit einer Kopie von dessen Führerscheins zur Legitimation zukommen zu lassen.

Nutzungserlaubnis beim ÖAMTC

Sie erhalten die ÖAMTC Nutzungserlaubnis in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Kroatisch und Serbisch entweder hier zum Herunterladen oder direkt bei Ihrer zuständigen ÖAMTC-Niederlassung.

Berechtigte Personen

Personen mit einem regulären Wohnsitz innerhalb eines EU-Staates sowie einem Kennzeichen eines ebensolchen EU-Landes

Downloads

ÖAMTC Nutzungserlaubnis - permission of use

Weiterführende Informationen:

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