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Alte Bausparverträge bei Schwäbisch Hall

In manchen Tarifen gewährten Bausparkassen ihren Kunden einen Anspruch auf einen (Zins-)Bonus, eine Treueprämie oder die Rückerstattung der Abschlussgebühr. Dieser Anspruch kann sich durch eine einmalige Erklärung ergeben oder an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Oftmals müssen die Bausparer aktiv erklären, die Zuteilung zu akzeptieren und auf ihren Darlehensanspruch zu verzichten.

Entscheidend sind die jeweiligen Bausparbedingungen. Zahlen einige Bausparkassen die vertraglich vereinbarten Sonderleistungen nicht aus, wenn Sie nicht formell erklärt haben, die Zuteilung anzunehmen und auf Ihr Bauspardarlehen zu verzichten? Sie erstatten Ihnen auch die Abschlussgebühr nicht in jedem Fall. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Sie weiterhin einzahlen und dadurch die Bausparsumme erreicht wird. In diesem Fall hätten Sie keinen weiteren Anspruch auf ein Bauspardarlehen mehr. Und da Sie darauf nicht mehr verzichten könnten, entfällt somit auch der Anspruch auf den Bonuszins.

Wissenswert: In einigen Tarifen existiert eine Mindestgrenze für ein mögliches Bauspardarlehen. Es heißt beispielsweise: "Ein Anspruch auf ein Bauspardarlehen unterhalb von 1.000 Euro besteht nicht". Wenn jedoch kein Anspruch auf ein Bauspardarlehen vorhanden ist, kann man auch nicht darauf verzichten.

Die Rechtslage ist auch in diesem Punkt noch nicht endgültig geklärt. Allerdings leistet das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Schützenhilfe, das im Oktober 2014 urteilte, dass die fortgesetzte Besparung eines Bausparvertrages einem formellen Verzicht auf ein Bauspardarlehen gleichkommt.

Ihre Bausparkasse bezeichnet den Bonus als Treueprämie? Dann können Sie darüber hinaus argumentieren, dass gerade das Ansparen bis zum kompletten Erreichen der Bausparsumme nichts anderes als die maximal mögliche Vertragstreue darstellt.

Grundsätzlich können Sie nach Auffassung der Verbraucherzentralen auch dann auf das Bauspardarlehen verzichten, wenn die Bausparkasse Ihnen bereits gekündigt hat. Jedoch unter der Voraussetzung, dass die Kündigung noch keine Rechtswirksamkeit erlangt hat. Sie sollten sich jedoch darauf einstellen, dass die Bausparkasse hier nicht ohne Weiteres nachgibt. Argumentieren Sie mit dem bereits genannten Hinweis des OLG Stuttgart sowie mit der Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle der Privaten Bausparkassen (Az. 1561/2016 vom 24. Oktober 2017 und Az. 1282/2016 vom 8. Juni 2017).

Leider haben andere Gerichte zugunsten der Bausparkasse entschieden. So argumentierte das Oberlandesgericht Nürnberg, dass ein Darlehensverzicht ausschließlich durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der Bausparkasse möglich sei (Az. 14 U 36/19). Ohne diese Erklärung wäre die Bausparkasse nicht verpflichtet, den Bonus zu zahlen. Die Richter bezogen sich hierbei auch auf Urteile der Oberlandesgerichte Koblenz und Dresden.

So können Sie sich rechtzeitig Ihre Ansprüche auf Bonus und Treueprämie sichern:

  • Prüfen Sie in den Bausparbedingungen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Ansprüche auf Sonderleistungen geltend zu machen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie diese Ansprüche fristgerecht erfüllen. In den meisten Fällen müssen Sie erklären, dass Sie die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten.
  • Teilweise bestehen Untergrenzen für Bauspardarlehen. Diese sind unbedingt zu beachten.
  • Rechtzeitig bedeutet: bevor die Bausparkasse ihrerseits kündigen kann. Dies ist in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung möglich, sowie dann, wenn Guthaben und Zinsen die Bausparsumme erreichen.
  • Warten Sie nicht bis zum letzten rechnerisch möglichen Vertragsmonat, wenn Sie Auseinandersetzungen mit der Bausparkasse vermeiden möchten. Agieren Sie lieber drei Monate im Voraus, um auf der sicheren Seite zu sein.


Sie sind Kund:in bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall? Dann gilt für Sie diese Besonderheit:

  • Sie müssen nicht nur auf das Darlehen verzichten, sondern
  • zusätzlich eine Treueoption auswählen. Dies ist bereits fünf Jahre nach Vertragsabschluss möglich.
  • Im Anschluss daran müssen Sie eine Treuezeit von zwölf Monaten erfüllen.

Beachten Sie diesen Zeitraum! Wählen Sie die Treueoption am besten grundsätzlich sofort aus, um die zwölf Monate in jedem Fall zu erfüllen.

Sie können den Bonus zwar auch nach einer Kündigung durch die Bausparkasse erhalten, aber dann ist schnelles Handeln gefragt. Wenn Sie die Zuteilung erst kurz vor dem Zeitpunkt annehmen, an dem die Kündigung wirksam wird, könnte es unter Umständen zu spät sein. Die Bausparkasse beruft sich dann auf ihre Tarifbedingungen.

Demnach müssen Sie zuerst die Zuteilung annehmen und anschließend bis zum Ende des Folgemonats warten, bevor Sie Ihr Darlehen abrufen beziehungsweise auf den Abruf verzichten können. Es liegt nahe, dass die Bausparkasse den Wortlaut zu ihren Gunsten auslegt, um die Sonderleistung nicht auszahlen zu müssen. Ob dies rechtlich haltbar ist, bleibt unklar. Den Verbraucherzentralen sind dazu keine Urteile bekannt.

Die Stiftung Warentest berichtet, dass es einigen Verbrauchern doch gelungen ist, ihr Recht auf Treueprämie durchzusetzen, und verweist auf Fälle, in denen Rechtsanwälte erfolgreich waren.