Verdi-Zeitung kündigen
Sie möchten Ihre ver.di-Mitgliedschaft beenden?
Sind Sie sich absolut sicher?
Eine Mitgliedschaft bei ver.di bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Die Arbeit von ver.di als Ihrer Gewerkschaft wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Jeder Euro fließt in die starke Interessenvertretung unserer Mitglieder. Es lohnt sich also für Sie, Mitglied zu bleiben. Bevor Sie sich endgültig entscheiden, lesen Sie sich doch noch einmal kurz durch, warum es sich lohnt.
Nur als ver.di-Mitglied ...
- ... ist Ihnen ein Tarifvertrag vom Arbeitgeber gesichert - das bedeutet durchschnittlich 5,6 % mehr Gehalt. Nicht ver.di-Mitglieder können lediglich darauf hoffen, dass ihr Arbeitgeber sich freiwillig auch für sie an tarifliche Leistungen wie Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch hält.
- ... haben Sie Anspruch auf weitreichende Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht und im Bedarfsfall sogar Rechtsschutz von unseren Fachjuristinnen. Das spart enorm viel Geld und Nerven.
- ... erhalten Sie im Falle eines Arbeitskampfes gegen Ihren Arbeitgeber ausgleichendes Streikgeld von uns.
- ... profitieren Sie von Beratungsangeboten, Bildungsprogrammen und vielen Vergünstigungen und Vorteilskonditionen bei unseren Kooperationsunternehmen.
- ... sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich für eine gerechtere Arbeitswelt einsetzt.
Sämtliche Vorteile finden Sie hier.
Übrigens:
Die ver.di-Mitgliedschaft lohnt sich auch, wenn sich in Ihrem Leben etwas verändert. Ob beim Wechsel des Arbeitgebers oder wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, bleibt ver.di an Ihrer Seite. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente, zahlen Sie nur 0,5 Prozent des Beitrags, erhalten aber weiterhin die volle Unterstützung. Bei Elternzeit passen wir den Beitrag individuell an. Und für Seniorinnen gibt es jede Menge politische Aktivitäten.
Ihre Entscheidung steht fest?
Schade! Aber so funktioniert es:
- Verfassen Sie eine kurze Austrittserklärung und unterschreiben Sie diese persönlich.
- Senden Sie sie an die ver.di Anschrift Ihres zuständigen Bezirks.
Unsere Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Quartalsende. Mögliche Austrittstermine sind demnach der 31. März, der 30. Juni, der 30. September und der 31. Dezember.