Nach Quarantäne krankgeschrieben
Krankmeldung bei Corona
Unterschiedliche Bestimmungen während der Pandemie und eine neue Regelung seit Dezember 2023 für Krankmeldungen im Allgemeinen, verunsichern Betroffene bezüglich der Dinge, die sie bei einer Krankschreibung aufgrund von Corona berücksichtigen müssen. Wir erläutern, was getan werden sollte und wann man arbeiten kann.
Ab wann ist eine Krankschreibung erforderlich?
Ein positiver Coronatest allein genügt für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber nicht - auch mit entsprechendem Schnelltest muss diese von einem Mediziner oder einer Medizinerin ausgestellt werden. Seit dem 07. Dezember 2023 kann hierfür ein Telefonat mit der Hausarztpraxis wieder ausreichend sein. Die Ausnahme für die telefonische Krankschreibung bieten demgegenüber schwere Krankheitsfälle. Wer sich also besonders elend fühlt oder sich über die Symptomursache im Unklaren ist, sollte dann doch persönlich zum Arzt gehen. Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung zur Krankschreibung, welche bei leichten Atemwegserkrankungen eine telefonische Krankmeldung bei einem bekannten Arzt ohne Praxisbesuch bis zu 5 Tagen erlaubt, kann in diesem Falle auch bei einer Arztpraxis vorstellig werden, in der man nicht bekannt ist.
Weshalb eine Krankschreibung bei Corona?
Der Verlauf einer Infektion mit COVID-19 kann sehr variieren - von leicht über mittel bis hin zu sehr schwer oder auch asymptomatisch. Entsprechend schwierig ist die Unterscheidung zu Grippe oder Erkältung. Bei einer Infektion kann eine Krankschreibung in zweierlei Hinsicht sinnvoll sein: Man kann die Zeit nicht nur nutzen, um sich selbst zu erholen und dem Körper die notwendige Ruhe für die Begrenzung der Erkrankung zu geben, sondern auch andere schützen, die bei Ansteckung einen schwereren Verlauf erleben würden, wie beispielsweise Immunsupprimierte, Menschen mit chronischen Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen. Gleiches gilt genauso für andere Atemwegserkrankungen.
Corona Krankschreibung: Dauer
In der Regel gilt eine Krankschreibung bei Corona über 7 Tage, die Isolationsempfehlung des Robert-Koch-Instituts geht über drei bis fünf Tage. Eine telefonische ärztliche Krankmeldung kann allerdings für maximal 5 Tage gewährt werden. Wer seine Krankenzeit darüber hinaus ausdehnen möchte, muss spätestens dann persönlich beim Arzt vorsprechen. Grundsätzlich ist eine Verlängerung nur durch persönliches Erscheinen vor Ort machbar.
Trotz Corona arbeiten - Machbar und zulässig?
Seit dem Wegfall der Isolationspflicht existiert prinzipiell keine gesetzliche Vorgabe mehr, die einem das Arbeiten trotz COVID-19-Infektion untersagt. Wie bei allen Infektionen gilt es hier aber, Eigenverantwortung zu beweisen. Bei Erkrankungen mit Fieber sollte man beispielsweise generell immer zu Hause bleiben. Wer keine Krankschreibung für Corona benötigt oder möchte, kann mit seinem Arbeitgeber Kompromisslösungen vereinbaren (z.B. die Arbeit aus dem Homeoffice), damit keine Arbeit liegen bleibt. Wer sich fit genug fühlt, zur Arbeit zu gehen, sollte die allgemeinen Hygieneregeln befolgen und sich und andere schützen: Abstand und das eigenverantwortliche Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen (eventuell ebenfalls auf dem Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln) kann andere vor Ansteckung schützen.