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Den passenden Rechtsbeistand beziehungsweise die passende Rechtsbeiständin zu finden, ist keine einfache Aufgabe. Oftmals können Ihnen persönliche Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis behilflich sein. Viele Rechtsanwaltskammern haben auf ihrer Webseite eine Rechtsanwaltssuche eingerichtet:

Zu den Rechtsanwaltskammern

Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob eine Person tatsächlich zur Anwaltschaft zugelassen ist, hilft Ihnen das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis weiter. Dort können Sie in einer Datenbank nach allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen. Auch die in Deutschland zugelassenen europäischen sowie sonstigen ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche nach der Bundesrechtsanwaltsordnung befugt sind, sich in der Bundesrepublik niederzulassen, sind im Anwaltsverzeichnis aufgeführt.

Fachanwältinnen und Fachanwälte sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen. Der Titel „Fachanwalt' wird von den lokalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Vorab wird eingehend nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er oder sie auf dem jeweiligen Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die deutlich über das hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrungen im Beruf vermittelt wird. Ehe die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren erfolgreich bestehen. Zudem muss eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

Eine Rechtsanwältin/Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltstitel erlangen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, ist verpflichtet, jährlich nachzuweisen, dass er sich im vorgegebenen Umfang fachlich weitergebildet hat.

In den nachfolgenden Rechtsgebieten werden derzeit Fachanwaltstitel verliehen:

  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Agrarrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Vergaberecht
  • Migrationsrecht
  • Sportrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer bildet den Dachverband der Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer gesetzlich fixierten Aufgaben nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen, das Verhalten einzelner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu überprüfen, zu empfehlen oder Gebührenrechnungen auf ihre Korrektheit hin zu prüfen. Wir bitten daher, von derartigen Anfragen abzusehen. Bei der Suche nach einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder bei Beanstandungen bezüglich einzelner Rechtsanwälte oder Rechtanwältinnen, unterstützen Sie auch die örtlichen
Rechtsanwaltskammern gerne. Viele Kammern unterhalten hierfür eigene Suchseiten mit differenzierten Auswahlmöglichkeiten.