Die steuerliche Kalkulation von Pensionskassenleistungen
Abgaben ermitteln
Bund
Aargau
Appenzell AR
Im Jahr Zweitausenddreiundzwanzig erfolgte eine Berichtigung des Steuerfusses der reformierten Kirchgemeinde Wald (BFS No 3036); dieser wurde von 70 auf 60 angepasst.
Appenzell AI
Bern
Für das Jahr Zweitausendzweiundzwanzig wurde eine Anpassung der Steuerfüsse für die Gemeinden Köniz (BFS No 355) sowie Niederbipp (BFS No 981) vorgenommen.
Basel-Landschaft
Die Möglichkeit, Steuerermässigungen für Kinder im Modul Grunddaten abzurufen, wurde hinzugefügt und komplettiert.
Basel-Stadt
Im Veranlagungsjahr Zweitausenddreiundzwanzig erfolgte eine Berichtigung des Ausgleichs der kalten Progression bei den Einkommensabzügen sowie der entsprechenden Einkommenstarife.
Freiburg
Glarus
Graubünden
Genf
Im Berichtsjahr Zweitausenddreiundzwanzig wurde der Tarif für Einkommen und Vermögen korrigiert; gleichzeitig erfolgte eine Aktualisierung aus demselben Jahr.
Zudem ist eine Berichtigung des Sozialabzugs für AHV-Rentner vorgenommen worden, welche die Beträge auf CHF 11'668 respektive CHF 10'146 festlegt.
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Im Steuerjahr Zweitausenddreiundzwanzig erfolgte eine Richtigstellung des Einkommenssteuertarifs betreffend die Stufe von 3,2 Prozent.
Obwalden
Schaffhausen
Für das Jahr Zweitausenddreiundzwanzig wurde eine Berichtigung des Steuerfusses der Gemeinde Lohn SH (BFS No 2917) vorgenommen, der nun 95 statt 85 beträgt.
Schwyz
Im Steuerjahr Zweitausenddreiundzwanzig erfolgte eine Richtigstellung des Steuerfusses der Gemeinde Oberiberg (BFS No 1368), welcher nun 180 anstatt 207,85 beträgt.
Solothurn
Im Jahr Zweitausendzweiundzwanzig wurde eine Anpassung der Steuerberechnung für die Einkommens- und Vermögenssteuer vorgenommen, welche aufgrund eines technischen Problems notwendig geworden war.
St. Gallen
Für das Veranlagungsjahr Zweitausendzweiundzwanzig erfolgte eine Berichtigung des Vermögenssteuerfusses der römisch-katholischen Kirche in der Gemeinde Rebstein (BFS No 3255) auf 26.
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Im Jahr Zweitausendzweiundzwanzig wurde der Steuerfuss der Gemeinde Saint-Sulpice (BFS No 5648) infolge eines Referendums von 57 auf 55 berichtigt.
Seit dem Jahr Zweitausendneunzehn:
Des Weiteren erfolgte eine Ergänzung betreffend den Pauschalabzug für Unterhaltskosten von selbstgenutzten Liegenschaften, und zwar um 20% oder 30%.
Eine weitere Erweiterung betrifft den Pauschalabzug für Unterhaltsaufwendungen von vermieteten Immobilien, mit Sätzen von 10% oder 20%.
Wallis
Zürich
Zug
Für das Jahr Zweitausenddreiundzwanzig wurde eine Berichtigung der Abzüge vorgenommen, welche eine Aktualisierung der Daten aus dem Jahr Zweitausendzweiundzwanzig darstellt.