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Vermögensschonung bei der Behindertengrundsicherung

Die wichtigsten Aspekte zur Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung

Was genau ist die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung?

Es handelt sich hierbei um eine Sozialhilfeleistung, die Personen mit voller Erwerbsminderung aufgrund ihrer Beeinträchtigung finanzielle Unterstützung bietet. Offiziell wird sie als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezeichnet.

Wie hoch fällt die Grundsicherung für behinderte Menschen aus?

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich sowohl nach dem individuellen Bedarf der Person als auch nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Detailliertere Informationen dazu finden Sie hier.

Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung?

Anspruchsberechtigt sind Personen über 18 Jahre, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Dies bedeutet, dass sie weniger als drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können. Weiterführende Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sind an dieser Stelle verfügbar.

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Wer hat einen Anspruch auf die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung?

Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht selbst bestreiten können, erfahren eine finanzielle Unterstützung durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Unterstützung oft als Grundsicherung für Menschen mit Behinderung genannt, weshalb wir diesen Begriff im nachfolgenden Text ebenfalls verwenden.

Doch unter welchen Bedingungen besteht für Menschen mit Beeinträchtigung ein Anspruch auf Grundsicherung? Hierfür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.

Anspruch auf diese Leistung haben Menschen mit einer Behinderung, dieGenauere Ausführung
sich im erwerbsfähigen Lebensalter befinden,Das bedeutet, Sie sind über 18 Jahre alt und haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.
dauerhaft voll erwerbsunfähig sind,Sie sind nicht in der Lage, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, und es ist unwahrscheinlich, dass sich dieser Zustand in Zukunft ändern wird.
ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben undIhr Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland.
bedürftig sind.Es fehlt ihnen an ausreichend Einkommen und Vermögen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern.

Teilnehmer einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung oder Besucher einer Tagesförderstätte oder Fördergruppe einer solchen Werkstatt werden grundsätzlich als dauerhaft voll erwerbsgemindert angesehen. Sie können somit die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung beantragen, sofern die übrigen genannten Bedingungen erfüllt sind.

Wie hoch ist die Grundsicherung für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit?

Die Höhe der Grundsicherung ist nicht für alle Menschen mit Beeinträchtigung gleich. Vielmehr wird im individuellen Fall entschieden, welche Leistungen der anspruchsberechtigten Person zustehen. Abhängig von der jeweiligen Situation setzt sich die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung aus den folgenden einzelnen Leistungskomponenten zusammen, welche wir im weiteren Verlauf detaillierter erläutern werden:

  1. Regelsatz
  2. Kosten für Unterkunft und Beheizung
  3. mögliche zusätzliche Bedarfe (z. B. für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkmal „aG' oder „G')
  4. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  5. Einmalige Bedarfe

Die Berechnung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung obliegt dem zuständigen Sozialamt. Nach Genehmigung des Antrags wird Ihnen dieses eine detaillierte Aufstellung zukommen lassen. Grundsätzlich gilt dabei, dass das Sozialamt zunächst Ihren tatsächlichen Bedarf feststellt - also die Gesamtsumme, die zur Deckung Ihres Lebensunterhalts erforderlich ist. Von dieser Summe wird dann Ihr gegebenenfalls vorhandenes Einkommen abgezogen. Das Ergebnis stellt die Höhe der Grundsicherung dar.

Was versteht man unter dem Regelsatz bei der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung?

Ein wesentlicher Faktor bei der Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung ist der Regelsatz. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Pauschalhöhe, der unter anderem für Nahrungsmittel, Bekleidung, Strom und andere Alltagsgegenstände vorgesehen ist.

Die Höhe des Regelsatzes hängt von den Lebensumständen des Anspruchsberechtigten ab, wie die folgende Übersicht zeigt:

Regelbedarfsstufe (RBS)ErläuterungBetrag des Regelsatzes
1Personen, die allein oder in einer Wohngemeinschaft ihren Lebensmittelpunkt haben563 Euro
2Personen, die mit einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben (z. B. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaft)506 Euro
2Personen, die in einem Wohnheim oder einer Wohngruppe für Menschen mit Beeinträchtigung leben506 Euro

Welche Kosten für die Unterkunft werden übernommen?

Ergänzend zum Regelsatz beinhaltet die Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung auch die Mietkosten. Es werden jedoch keine Pauschalbeträge ausgezahlt. Vielmehr übernimmt das Sozialamt die tatsächlich entstehenden Kosten - sofern diese angemessen sind.

Dies bedeutet, dass die Wohnung weder überdimensioniert noch unverhältnismäßig teuer sein darf. In der Regel wird für eine Einzelperson eine Wohnfläche von 45 bis 50 Quadratmetern als angemessen betrachtet. Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, dürfen etwa 15 Quadratmeter zusätzlich in Anspruch nehmen.

Die Angemessenheit der Miete wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Dabei gilt generell, dass in Großstädten, aufgrund des höheren Mietpreisniveaus, auch höhere Mieten übernommen werden als in ländlichen Gebieten.

Es werden jedoch nicht nur bei Mietern im Rahmen der Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung die Unterkunftskosten übernommen. Auch Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims können unter Umständen Anspruch auf die Erstattung bestimmter Kosten haben. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Punkte:

  • Darlehenszinsen (jedoch keine Tilgungszahlungen)
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhrgebühren
  • notwendige Reparaturen bzw. Instandhaltungsarbeiten
  • Beiträge für Wohngebäudeversicherungen

Sonderfall: Grundsicherung für behinderte Kinder im Haushalt der Eltern

Werden im Rahmen der Grundsicherung für behinderte volljährige Kinder, die weiterhin mit ihren Eltern in einer Wohngemeinschaft leben, auch die Unterkunftskosten berücksichtigt? Dies hängt von der Ausgestaltung des Mietvertrages ab:

  1. Die anspruchsberechtigte Person ist als Mietpartei im Mietvertrag aufgeführt: In diesem Fall werden die Wohnkosten durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt. Das Sozialamt trägt dann den Kostenanteil, der auf die Person mit Beeinträchtigung entfällt. Bei beispielsweise drei im Haushalt lebenden Personen wird ein Drittel der Kosten übernommen.
  2. Es existiert ein Mietvertrag oder Untermietvertrag mit den Eltern: Die im Vertrag ausgewiesenen Mietkosten werden erstattet.
  3. Es liegt kein Mietvertrag vor: In diesem Fall werden nicht die tatsächlich anfallenden Wohnkosten vom Sozialamt übernommen, sondern der Anspruchsberechtigte erhält eine Pauschale. Diese wird unter Berücksichtigung der angemessenen Wohnkosten berechnet.

Grundsicherung: Welche zusätzlichen Bedarfe sind bei einer Behinderung vorgesehen?

Wie bereits erwähnt, kann die Höhe der Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung variieren. Dies ist unter anderem auf bestimmte Mehrbedarfe zurückzuführen, die je nach Einzelfall und Lebenssituation bewilligt werden können.

Nachfolgend listen wir einige der relevantesten Mehrbedarfe auf:

  • Wenn die Warmwasserbereitung in Ihrer Wohnung dezentral erfolgt (z. B. über einen Durchlauferhitzer am Waschbecken oder der Spüle), haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 2,3 Prozent des für Sie geltenden Regelsatzes.
  • Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG' oder „G' steht Ihnen ein zusätzlicher Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes zu.
  • Wenn Sie aus medizinischen Gründen auf eine spezielle Ernährung angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf einen entsprechenden Mehrbedarf.
  • Sofern Sie an einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung oder an einer Tagesförderstätte an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wird Ihnen ein Mehrbedarf gewährt. Die Höhe dieses Mehrbedarfs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Er beträgt im Jahr 2025 etwa 4,40 Euro pro Mittagessen.
  • Wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, besteht ein zusätzlicher Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes.
  • Auch werdende Mütter sowie Alleinerziehende, die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung beziehen, können einen Mehrbedarf geltend machen.

Einmalige Bedarfe: Wann gibt es zusätzliches Geld für Grundsicherungsempfänger?

In bestimmten Situationen kann es für Menschen, die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung beziehen, erforderlich sein, einmalig eine Geldsumme zu erhalten, um spezielle Ausgaben zu bewältigen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • erstmalig eine Wohnung eingerichtet wird,
  • eine Erstausstattung für Bekleidung benötigt wird,
  • ein Kind erwartet wird und dafür eine Erstausstattung benötigt wird,
  • orthopädische Schuhe angeschafft oder repariert werden müssen,
  • therapeutische Geräte gemietet werden müssen oder
  • Reparaturen an therapeutischen Geräten oder Ausrüstungen erforderlich sind.

Wichtig: Ein solcher einmaliger Bedarf muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Wo kann ich die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung beantragen?

Der Antrag auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ist beim zuständigen Sozialamt einzureichen. Dieses ist in der Regel bei der Kreis- oder Stadtverwaltung angesiedelt.

Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen möchten, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Hierzu zählen unter anderem die folgenden:

  • Grundantrag (dieser ist entweder beim Sozialamt erhältlich oder online auf der Webseite Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung abrufbar)
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis über die dauerhafte, volle Erwerbsminderung
  • Kontoauszüge
  • Nachweis über eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung
  • Einkommensnachweise (z. B. aus einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Unterhalt, Kindergeld, Ausbildungsgeld etc.)
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbuch, Versicherungen, Kraftfahrzeuge, Eigentumswohnung, staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen etc.)
  • Nachweise über Unterkunftskosten (z. B. Mietvertrag, Heizkosten)

Diese Dokumente werden einerseits benötigt, damit das Sozialamt überprüfen kann, ob überhaupt ein Anspruch auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung besteht. Andererseits dienen die verschiedenen Nachweise dazu, die Höhe der zustehenden Leistungen zu bestimmen.

Zudem ist zu beachten, dass die Grundsicherung in der Regel für die Dauer eines Jahres bewilligt wird. Es ist daher wichtig, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen.

Möchten Sie die Grundsicherung beantragen? Menschen mit Behinderung müssen nicht zwingend die gleichen Dokumente einreichen. Vielmehr hängt dies vom individuellen Fall ab - unter anderem von der Wohnsituation. Unser Tipp: Erkundigen Sie sich am besten direkt beim zuständigen Sozialamt, welche Dokumente im Einzelnen vorzulegen sind.

Welche Rolle spielen Einkommen und Vermögen des Antragstellers?

Wie bereits erwähnt, wird die Grundsicherung nur an bedürftige Personen ausgezahlt. Bei zu hohem Einkommen oder Vermögen entfällt der Anspruch auf diese Leistung. Doch wann genau ist dies der Fall?

Bei der Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigung liegt die Grenze des Schonvermögens bei 10.000 Euro. Dieser Betrag muss nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Zusätzlich gehören unter anderem eine angemessene, selbst bewohnte Immobilie sowie ein Kraftfahrzeug mit einem Verkehrswert von höchstens 7.500 Euro zum Schonvermögen.

Hinsichtlich des Einkommens ist zu beachten, dass Personen, die eigenes Geld verdienen, in der Regel nur eine aufstockende Grundsicherung erhalten. Es gibt jedoch bestimmte Einkommensarten, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Diese führen somit nicht zu einer Reduzierung der Grundsicherung. Hierzu zählen unter anderem:

  • Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie Aufwandsentschädigungen (bis zu 3.000 Euro jährlich)
  • Mutterschaftsgeld
  • Schmerzensgeldzahlungen
  • Bei selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit: 30 Prozent des erzielten Einkommens
  • Bei Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung: ein Achtel der ersten Regelbedarfsstufe (2025: ein Achtel von 563 Euro, also rund 70 Euro) zuzüglich 50 Prozent des Betrags, der diese Summe übersteigt
  • Ausbildungsgeld

Bei der Grundsicherung für behinderte volljährige Kinder wird das Einkommen der Eltern grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Gesamteinkommen des Vaters oder der Mutter 100.000 Euro im Jahr übersteigt. In diesem Fall muss der betreffende Elternteil einen Teil zum Unterhalt beitragen. Im Gegensatz dazu findet hinsichtlich des Vermögens der Eltern in jedem Fall keine Berücksichtigung statt.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt mit Fokus auf Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen, gefolgt vom Referendariat am OLG Celle. Als Autor für schuldnerberatung.de informiert er Leser über Themen wie Pfändung und Insolvenzrecht.

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