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Rückzahlung Riester-Förderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann Riester-Zulagen zurückverlangen.

  • Eine Rückforderung ist gerechtfertigt, wenn beispielsweise der Mindesteigenbetrag nicht erreicht, der Vertrag fehlerhaft verwaltet oder ein Wegzug ins Ausland erfolgt ist.

  • Bei einer ungerechtfertigten Rückforderung sollte ein Einspruch mittels Festsetzungsantrag eingelegt werden.

  • Bei einer Auflösung des Riester-Vertrags müssen die Förderungen immer zurückgezahlt werden.

Gründe für eine Rückforderung

Wenn Sie eine staatlich subventionierte Riester-Rente abgeschlossen haben, kann der Staat Zulagen und auch Steuervorteile von Ihnen zurückfordern, falls Sie bestimmte Bedingungen nicht (mehr) erfüllen. Dadurch verlieren Riester-Sparer einen Teil oder sogar die komplette finanzielle Unterstützung vom Staat, die für die Altersvorsorge gedacht war. In den folgenden Fällen müssen Sie Ihre Riester-Zulagen an den Staat zurückzahlen:

Mindesteigenbeitrag nicht erreicht

Zulagen und Steuervorteile in vollem Umfang erhalten Riester-Sparer nur, wenn Sie vier Prozent des Brutto­vor­jahres­einkommens pro Jahr einzahlen. Wenn dieser sogenannte Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wurde, ist dies ein Grund für eine Rückforderung oder eine Kürzung der Zulagen. Eine Nachentrichtung für das vergangene Kalenderjahr ist in diesem Fall nicht möglich, und es kann auch kein Einspruch mittels Festsetzungsantrag bei der ZfA erfolgen. Erfahren Sie mehr über den Höchstbetrag und den Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente:

Riester-Rente: Was Sie einzahlen müssen


Vertrag fehlerhaft geführt

Eine Rückforderung von Zulagen ist ebenfalls berechtigt, falls ein Riester-Vertrag fehlerhaft verwaltet wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine indirekt förderberechtigte Person diesen nicht als solche führt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine selbstständige Person in ein Angestelltenverhältnis wechselt, dies aber dem Versicherer nicht mitteilt.


Fehler des Altersvorsorge-Anbieters

Verschiedene Gerichte bestätigten geforderte Rückzahlungen, selbst wenn die Ursache nicht direkt beim Versicherten lag (Quelle: Bundesfinanzhof). Die Richter entschieden, dass selbst Fehler des Riester-Anbieters zu Lasten des Versicherten gehen können. Rückzahlungen sind selbst dann zu leisten, wenn Fehler von der Behörde anfangs nicht erkannt wurden oder der Versicherte den Fehler selbst nicht verschuldet hat.


Umzug ins Ausland

Wenn ein Riester-Sparer dauerhaft in ein Nicht-EU-Ausland zieht, ist dies ein Grund für eine Rückforderung der Zulagen und auch Steuervorteile. Nur in der EU und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente im Ausland:

Riester-Rente im Ausland? Das müssen Sie beachten


Schädliche Verwendung

Zulagen und Steuererstattungen werden ebenfalls zurückgefordert, wenn die Riester-Rente schädlich verwendet wird. Ein Beispiel für eine schädliche Verwendung ist: Riester-Sparer können sich ihre Rente nicht nur monatlich auszahlen lassen. Auch eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent des Guthabens ist möglich. Wenn Versicherte jedoch mehr als diesen Betrag oder sogar die komplette Rente auf einmal auszahlen lassen, müssen sie die Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzahlen, da das Geld nicht für die Altersvorsorge verwendet wird. Wenn sich jedoch auf dem Riester-Konto nur ein geringer Betrag (Kleinbetragsrente) befindet, ist eine komplette Auszahlung des Guthabens möglich.

Wie Sie sich die Riester-Rente auszahlen lassen können


Kündigung der Riester-Rente

Wenn Riester-Sparer ihre Riester-Rente kündigen, müssen sie ihre Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Zudem entstehen weitere Kosten, beispielsweise durch Vertriebs- und Abschlusskosten des Versicherers oder gegebenenfalls Steuern auf Kapitalerträge und Wertsteigerungen. Demzufolge ist der sogenannte Rückkaufswert einer Riester-Rente immer deutlich niedriger als das ursprüngliche Vertragsguthaben. Eine Kündigung der Riester-Rente ist daher meistens verlustreich und in den seltensten Fällen zu empfehlen. Auf unserer separaten Seite finden Sie Tipps, was Sie tun können, wenn die Riester-Beiträge für Sie momentan zu teuer sind oder Sie sich mehr oder andere Riester-Leistungen wünschen:

Alternativen zur Kündigung der Riester-Rente


Bei geerbter Riester-Rente

Ein Riester-Sparer kann vertraglich vereinbaren, dass sein Riester-Kapital an Hinterbliebene übertragen wird, falls er während der Sparphase verstirbt. Der Staat fordert in einem solchen Fall jedoch Zulagen und Steuererstattungen zurück. Wenn die Rückforderungen die Guthabenauszahlungen übersteigen würden, kann es daher sinnvoll sein, das Erbe der Riester-Rente auszuschlagen. Alles Weitere zum Thema finden Sie hier:

Riester-Rente für Erben

Welche Zulagen können zurückgefordert werden?

Grundsätzlich können alle Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden, die Sie im Rahmen eines Riester-Vertrags erhalten können. Dazu gehören:

Für welchen Zeitraum das Finanzamt Steuervorteile oder die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Zulagen zurückfordert, ist von Ihrem individuellen Fall abhängig. Rückforderungen nur für das letzte Jahr, für mehrere Jahre oder Jahrzehnte sind grundsätzlich möglich.

Alle Infos zur Riester-Förderung

Neuerungen 2025: In Zukunft keine Rückforderungen mehr?

Der Staat möchte die Rückforderung von Zulagen in Zukunft vermeiden. Deshalb wird ab 2025 das Zulagenverfahren geändert: Sämtliche Zulagenanträge werden künftig vor der Auszahlung maschinell daraufhin geprüft, ob eine Zulagenberechtigung besteht. Nur dann zahlt der Staat die Zulagen an den Anbieter aus (Quelle: Bundesgesetzblatt, S. 2304; Versicherungsbote). Dennoch kann es trotz des neuen Prüfverfahrens zukünftig zu Rückforderungen kommen. Dies kann hauptsächlich Riester-Sparer betreffen, die Anspruch auf Kinderzulage haben, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Wenn nach Auszahlung der Zulagen die Kinderzulage dem Ehepartner zugeordnet wird

  • Wenn sich die Anzahl der beantragten Kinderzulagen verringert

  • Wenn die Kindergeldberechtigung von der Familienkasse rückwirkend aufgehoben wird

  • Wenn eine Kindererziehungszeit nicht rechtzeitig beantragt oder nicht bewilligt wird

Quelle: Deutsche Renten­versicherung

Rechenbeispiel: So kann eine Rückforderung aussehen

Beispiel:
Rückzahlung von einem Jahr

Herr M. hat den Mindesteigenbeitrag nicht erreicht. Die ZfA fordert daraufhin die Zulagen für das letzte Jahr zurück. Herr M. ist kinderlos und erhält allein die Grundzulage. Er muss also 175 Euro zurückzahlen. Auch die Steuererstattungen muss er dem Finanzamt zurücküberweisen.


Beispiel:
Rückzahlung von 5 Jahren

Frau R. ist verheiratet. Ihr Mann ist unmittelbar zulagenberechtigter Riester-Sparer. Früher arbeitete sie als selbstständige Designerin und konnte somit einen Riester-Vertrag als mittelbar Begünstigte abschließen. Vor drei Jahren wechselte sie zu einer Agentur und ist dort nun angestellt tätig. Damit verlor sie eigentlich ihren Status als mittelbar Begünstigte. Allerdings zeigte sie diesen Wechsel nicht korrekt an. Die Folge: Zulagen werden von ihr zurückgefordert.

Zulagen 2019 bis 2024
Grundzulage (pro Jahr 175 Euro)875 €
Rückforderung insgesamt875 €

Beispiel:
Rückzahlung von 15 Jahren

Herr W. lebt in einer eingetragenen Lebens­gemeinschaft mit seinem Mann. Er ist Vater von zwei Kindern im Alter von neun und elf Jahren. Nun möchte er mit seiner Familie nach Kanada auswandern. Eine Rückkehr nach Deutschland planen sie nicht. Aufgrund ihres Umzugs ins Ausland werden die Zulagen und auch die Steuervorteile von ihm zurückgefordert.

Zulagen 2009 bis 2024
Grundzulage (pro Jahr 175 Euro)2.625 €
Kinderzulage (pro Kind und pro Jahr 300 Euro)5.400 €

Was tun bei unberechtigten Rückforderungen?

Der Gesetzgeber bietet Ihnen die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Rückforderung zu wehren. Dabei ist zwischen dem zuständigen regionalen Finanzamt und der oben genannten ZfA zu unterscheiden.

Wenn die ZfA zurückfordert

Für Riester-Zulagen ist die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verantwortlich. Im Fall einer Rückforderung informiert sie den Riester-Sparer und schickt ihm einen Festsetzungsbescheid zu. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Erhalt Einspruch erhoben werden.


Wenn das Finanzamt zurückfordert

Das Finanzamt kann unberechtigte Steuervorteile über die Bescheinigung zur Einkommensteuererklärung von Riester-Rentnern zurückfordern. Dazu informiert das Finanzamt direkt den Steuerzahler. Dieser hat dann einen Monat Zeit, um gegen diesen Bescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen.

Es ist zudem ratsam:

  • Den Arbeitgeber zu kontaktieren und zu erfragen, ob dieser die Sozialbeiträge korrekt übermittelt hat.

  • Dem Finanzamt die Meldebescheinigung über die Sozial­versicherung beizufügen (eine Kopie davon reicht aus).


Beispiel für unberechtigte Rückforderungen

Unberechtigte Rückforderungen, die aufgrund von Pannen entstehen, sind keineswegs selten. So kam es zu einer größeren Panne bei der AOK Nordost. Das Finanzamt forderte Kunden der AOK Nordost auf, die steuerliche Riester-Förderung für das vergangene Jahr zurückzuzahlen. Als Grund führte es an, dass sie angeblich nicht bei der Renten­versicherung gemeldet und somit förderberechtigt seien. Dies wurde im Jahr 2015 von der Stiftung Warentest aufgedeckt und betraf etwa 11.000 Versicherte (Quelle: Versicherungsbote). Eine regelmäßige Überprüfung über gezahlte Zulagen und Steuererstattungen ist daher immer empfehlenswert.


Zeitraum für die Rückforderung

  • Die ZfA hat für ihren Rückforderungsbescheid vier Jahre lang Zeit. Wer also im Jahr 2021 eine Zulage erhielt, kann diese im Jahr 2025 noch immer durch eine Rückforderung verlieren.

  • Im Falle einer Steuernachzahlung erlässt das zuständige Finanzamt eine Frist.

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Die häufigsten Fragen zur Rückforderung von Riester-Zulagen

Eine Rückforderung von Riester-Zulagen erfolgt, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden. Häufige Gründe sind das Nichterreichen des Mindesteigenbeitrags, fehlerhafte Angaben zur Förderberechtigung, ein Umzug in ein Nicht-EU-Land oder die vorzeitige Kündigung des Riester-Vertrags.

Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht vollständig eingezahlt, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die gewährten Zulagen anteilig oder vollständig zurückfordern. Eine Nachzahlung für das betreffende Jahr ist nicht möglich.

Ein dauerhafter Umzug in ein Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums führt zum Verlust der Förderberechtigung. In diesem Fall müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Bei einer unberechtigten Rückforderung können Sie einen Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags bei der ZfA stellen. Dieser Antrag ermöglicht eine Überprüfung der Forderung und gegebenenfalls eine Korrektur.

Ja, selbst wenn der Fehler beim Anbieter liegt, sind Sie verpflichtet, die zu Unrecht erhaltenen Zulagen zurückzuzahlen. Gerichte haben entschieden, dass die Verantwortung für korrekte Angaben beim Sparer liegt.

Um Rückforderungen zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie jährlich den Mindesteigenbeitrag einzahlen, Änderungen in Ihrer Erwerbssituation oder Ihrem Wohnsitz umgehend melden und regelmäßig Ihre Vertragsdaten überprüfen.

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Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.

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