Parkkarte für Menschen mit Behinderung
Parkberechtigung
Bedingung für die Ausstellung der Parkgenehmigung
Vorhandensein eines Behindertenpasses mit dem Zusatzeintrag "Nichtzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund dauerhafter Mobilitätseinschränkung infolge einer Behinderung' oder "Blindheit". Sollten Sie keinen Behindertenpass mit diesem Zusatzeintrag besitzen, müssen Sie diesen vor der Beantragung einer Parkberechtigung bei Ihrer Landesstelle anfordern.Antragstellung
Online Antragstellung
Den Antrag können Sie auch elektronisch einreichen.
Für die Verarbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur.
Online Antrag zur Ausstellung einer Genehmigung gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO)
Erleichterung bei der Antragsstellung:
Ab sofort muss aufgrund einer neuen Lichtbild-Schnittstelle bei einem Behindertenpass- oder Parkausweisantrag kein Passbild mehr hinzugefügt werden.
Ihr Lichtbild wird aus den Lichtbildarchiven des Bundes, beispielsweise Reisepass- oder Führerscheinregister, übernommen.
Lediglich, wenn in diesen Archiven kein Passfoto hinterlegt ist, wird ein Foto von Ihnen angefordert.
Bereits ausgestellte Behindertenpässe behalten ihre Gültigkeit.
Aktuelle Sicherheitsmerkmale der Parkberechtigung
Zum Zweck der Prävention eines missbräuchlichen Gebrauchs der Genehmigung gemäß § 29b StVO (Parkausweis) wurden die Sicherheitsattribute weiterentwickelt.
Dadurch kommt es ebenso zu einer (geringfügigen) visuellen Neugestaltung der Genehmigungen. Der Druck auf Grundlage des neuen Layouts erfolgt schrittweise ab September 2022.
Zur vereinfachten Nachvollziehbarkeit der Anpassungen wurde die nachstehend zum Download bereitstehenden Dokumente erstellt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass alle bereits ausgegebenen Parkausweise weiterhin gültig sind. Ein Austausch aufgrund von Layoutveränderungen ist nicht beabsichtigt.
Hinweis
Personen mit Behinderung, die einen Behindertenpass mit dem Vermerk „Nichtzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel" haben und auf die ein KFZ zugelassen ist, haben einen Anspruch auf:
Infomaterial Broschüre:
Broschüre Parkausweis - Verwendung in der EU
Folder:
Faltkarte zur Parkberechtigung in EU - Sprachen (nur als Download verfügbar)
Der Folder (Faltkarte) dient als separate Mappe, die zusätzlich zur Parkberechtigung in das Fenster zu legen ist,
damit die Sprache(n) des Landes sichtbar ist/sind, welches gerade bereist wird
Ungültige Parkberechtigungen
Genehmigungen von Landesbehörden
Parkberechtigungen, welche vor dem 01.01.2001 ausgestellt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren und müssen beim Sozialministeriumservice neu beantragt werden.