Standardpreis für Briefe
Ab 2025 kostet der Standardbrief der Post 95 Cent
Veröffentlichungsjahr: 2024
Datum der Veröffentlichung: 11.12.2024
Ab dem 1. Januar des Jahres 2025 gelten neue Beförderungsentgelte für die Dienstleistungen der Deutschen Post AG. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Briefporti der Post nach heutigem Stand vorläufig gebilligt.
Der Standardbrief kostet - genau wie es von der Deutschen Post beantragt wurde - ab Januar 0,95 € (vorher 0,85 €), der Kompaktbrief nun 1,10 € (vorher 1,00 €), der Großbrief 1,80 € (vorher 1,60 €) sowie der Maxibrief dann 2,90 € (vorher 2,75 €). Das Entgelt für die Postkarte steigt von bisher 0,70 € auf 0,95 €.
Das Päckchen S kostet ab Januar 4,19 € (davor 3,99 €), das Päckchen M 5,19 € (davor 4,79 €). Das Paket national bis 2 kg kostet demnach 6,19 € (bisher 5,49 €) und das Paket national 2 bis 5 kg 7,69 € (vorher 6,99 €).
Im Rahmen der Entgeltgenehmigung überprüft die Bundesnetzagentur, ob der im Maßgrößenverfahren am 11. November 2024 festgesetzte Spielraum für Preiserhöhungen von 10,48 Prozent für den Briefbereich und 7,21 Prozent für das Privatkunden-Paket bei der Festlegung der neuen Porti eingehalten wurde. Inwieweit die Deutsche Post AG diese Preiserhöhungsspielräume auf die einzelnen Produkte verteilt, obliegt ihrer unternehmerischen Entscheidungsgewalt.
Nach der Hinzuziehung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister kann zunächst keine abschließende Entscheidung ergehen. Diese kann im Frühjahr 2025 stattfinden, sobald der Beigeladene Einblick in die Akten genommen hat und Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt.
Portoprozedere nach dem neuen Postgesetz
Den neuen Porti ging das Maßgrößenverfahren voraus, im Zuge dessen die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen des Portos der Deutschen Post festlegte. Die Spielräume für die Preisänderung ergaben sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Rate des Produktivitätsfortschritts.
Das Portoprozedere wird erstmals nach den Bestimmungen des neuen Postgesetzes umgesetzt. Es wird nun für drei Sektoren statt wie zuvor für einen Sektor der Preissetzungsspielraum bestimmt. Die Sektoren werden gebildet für den Privatkundenbrief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Das Portoverfahren dient nun in erster Linie dem Zweck, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes zu gewährleisten.
Die Entgeltentscheidung kann auf den Webseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/porto2025 eingesehen werden.