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Antrag auf Wohnungsbauprämie korrekt ausfüllen

Die LBS Bausparoption im Zusammenhang mit der Wohnungsbauprämie

So legen andere ihr Geld an

Wunschvorstellungen vom Eigenheim beschleunigt realisieren - gemeinsam schaffen wir das

Durch die Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie1 kommen alle der Erfüllung ihres Wohntraums ein Stück näher. Diese staatliche Unterstützung hilft Bausparern und Bausparerinnen beim Aufbau von Eigenkapital, solange ihre Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Ferner existieren zahlreiche Wege, wie diese zusätzlichen finanziellen Mittel für Wohnzwecke eingesetzt werden können.

Mit staatlicher Hilfe den Grundstein legen

Lucia ist begeistert von ihrer neuen Anstellung und dem damit verbundenen attraktiven Gehalt. Einen Teil davon legt sie auf einen Bausparvertrag an. Indem sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie1 beantragt hat, ermöglicht sie sich selbst, zukünftig substanziellere Anschaffungen zu tätigen.

Durch staatliche Unterstützung wachsen

Darian und Markus hegen den Wunsch, künftig in einem Haus mit einem Garten zu residieren. Zu diesem Zweck zahlen sie gemeinsam in einen Bausparvertrag ein und sichern sich dadurch die Wohnungsbauprämie1 in Höhe von jährlich 140 Euro.

Sanierung mit staatlicher Unterstützung vornehmen

Benjamin ist voller Freude, da er das Elternhaus übernommen hat und mittels LBS-Bausparen sowie der Wohnungsbauprämie1 die Modernisierung seines Domizils vorantreibt. Als erste Maßnahme stehen die Badezimmer auf der Agenda!

1Es greifen bestimmte Förderungsbedingungen. Für die staatlichen Finanzhilfen im Rahmen von Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Informationen zur Förderung

Die Wohnungsbauprämie1 im Kontext des LBS-Bausparens

Unabhängig von der Art Ihrer Wohnträume: Mit dem LBS-Bausparen genießen Sie Zinssicherheit bei der Finanzierung. Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Staat1 werden Ihre Ziele noch schneller erreicht.

Vorteile durch das LBS-Bausparen für Sie

Absolute Flexibilität

Durch das Bausparen bleiben alle Optionen offen. Ob es sich um regelmäßige Einzahlungen oder zusätzliche Zahlungen auf Ihr Bausparkonto handelt - sparen Sie auf eine Weise, die Ihrem Lebensstil entspricht.

Zügigerer Aufbau von Eigenkapital

Mit der Wohnungsbauprämie können zusätzlich zehn Prozent auf Ihre jährlichen Einzahlungen bis zu einer Höhe von 700 bzw. 1.400 Euro erzielt werden.

Garantierte Zinssätze

Sichern Sie sich schon jetzt attraktive Darlehenszinssätze für die Zukunft. So wird Ihr Wohntraum wahr, unabhängig von der zukünftigen Zinsentwicklung.

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Vielfältige Vorteile nutzen

Den Aufbau von Eigenkapital noch weiter beschleunigen: Zusätzliche staatliche Hilfen1 und Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber machen dies möglich.

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Erfolgreiches Sparen

Bausparerinnen und Bausparer profitieren bereits ab einem Alter von 16 Jahren von der Wohnungsbauprämie1, was den Eigenkapitalaufbau beschleunigt. Bestimmte Einkommensgrenzen müssen dabei berücksichtigt werden.

Die staatliche Zulage1 zu Ihrem LBS-Bausparvertrag muss für Wohnzwecke verwendet werden. Sie ist für alle Bausparer geeignet, die ein Objekt bauen, erwerben oder sanieren möchten.

Besonders vorteilhaft für Personen unter 25 Jahren: Nach Ablauf von sieben Jahren können sie das angesparte Kapital inklusive der Wohnungsbauprämie flexibel und ohne Bindung an einen bestimmten Verwendungszweck nutzen.

Umfang der staatlichen Förderung1

VoraussetzungenLedigVerheiratet
Maximale jährliche Sparleistung700 Euro1.400 Euro
Höhe des Zuschusses10 Prozent10 Prozent
Höchstbetrag des Zuschusses70 Euro140 Euro
Einkommensgrenze35.000 Euro70.000 Euro
Die angegebenen Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Ehepartner/eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz

Wie Sie die Wohnungsbauprämie¹ beantragen

  1. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten die Bausparer zusammen mit ihrem jährlichen Kontoauszug zugestellt.
  2. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, reichen Sie ihn bei der LBS oder der Sparkasse ein. Bei Fragen stehen die Fachleute von LBS und Sparkasse jederzeit gerne zur Verfügung.
  3. Auf Ihrem jährlichen Kontoauszug weist die LBS die beantragte Förderung separat aus. Bei fristgerechter Einreichung der Unterlagen wird das Geld vorgemerkt.
  4. Im Zuge der Zuteilung wird Ihnen die Wohnungsbauprämie auf Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben.

Informationen über die LBS

Die LBS ermöglicht Ihnen Ihr Zuhause

Verlässlicher Partner an Ihrer Seite

Auf die langjährige Erfahrung der Finanzierungs- und Immobilienexperten der LBS können Sie sich stets verlassen.

Vollständige Förderungsberatung

Die Spezialisten von LBS und Sparkasse informieren Sie umfassend über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten1.

Alles aus einer Hand

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner für all Ihre Anliegen rund um Immobilienträume.

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1Es greifen bestimmte Förderungsbedingungen. Für die staatlichen Finanzhilfen im Rahmen von Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Zusätzliche Vorzüge

Mit LBS-Bausparen und vielfältigen Vorteilen durchstarten

Ihre Wohnträume sind ebenso facettenreich wie die Vorteile, die Ihnen das LBS-Bausparen bietet:

Vermögenswirksame Leistungen

Nutzen Sie jährlich bis zu 480 Euro zusätzlich, die Ihr Arbeitgeber bereitstellt.

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Arbeitnehmer-Sparzulage1

Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen Ihres Betriebs erhalten Sie eine staatliche Zulage von neun Prozent1.

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Wohn-Riester1

In Verbindung mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester können Sie sich jährliche Zulagen von bis zu 175 Euro sichern. Darüber hinaus bestehen weitere Vorteile für Familien und junge Menschen.

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1Es greifen bestimmte Förderungsbedingungen. Für die staatlichen Finanzhilfen im Rahmen von Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Online-Abschluss

Mit nur wenigen Klicks zum LBS-Bausparvertrag und Ihrer Förderung1

Unkomplizierter Online-Abschluss

  • Komplett digital - inklusive Videoidentifikation
  • Auch online außerhalb der Geschäftszeiten möglich
  • Persönliche Betreuung durch Ansprechpartner vor Ort
  • Zu Beginn eines jeden Jahres erhalten Sie von Ihrer LBS automatisch den Antrag für die Wohnungsbauprämie1 für das abgelaufene Jahr zugesandt.

1Es greifen bestimmte Förderungsbedingungen. Für die staatlichen Finanzhilfen im Rahmen von Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was genau ist die Wohnungsbauprämie¹?

Die Wohnungsbauprämie stellt eine staatliche Beihilfe dar, die den Weg in das eigene Heim unterstützt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss, sofern alle Förderkriterien erfüllt sind und die Prämie gewährt wurde. Sie dient als Aufstockung des Bausparvertrages und erleichtert den Erwerb, Bau oder die Sanierung einer Immobilie.

Wie bemisst sich die Höhe der Wohnungsbauprämie¹?

Die Wohnungsbauprämie berechnet sich prozentual auf Basis der jährlich geleisteten Spareinlagen von mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag. Je mehr Sie ansparen, desto höher ist der staatliche Zuschuss, vorausgesetzt, Ihr Einkommen liegt innerhalb der festgelegten Grenzen.

Auf Ihre Spareinlagen werden 10 Prozent Wohnungsbauprämie für Einzahlungen von bis zu 700 Euro bzw. 1.400 Euro pro Jahr angerechnet. Für Singles bedeutet dies 70 Euro Prämie auf 700 Euro jährliche Sparleistung. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern können es bis zu 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro jährlich sein. Selbstverständlich sind weitere Einzahlungen auf den Bausparvertrag möglich.

Wie lange ist es möglich, die Wohnungsbauprämie¹ zu beantragen?

Sie haben die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie jedes Jahr erneut einreichen müssen.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Wohnungsbauprämie¹?

Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Im aktuellen Sparjahr sind dies:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

Von Bedeutung ist hierbei: Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf oft erheblich höher sein. Das Finanzamt ermittelt das zu versteuernde Einkommen, indem es vom Bruttoeinkommen beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge abzieht. Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

Muss die Wohnungsbauprämie¹ versteuert werden?

Keine Sorge: Gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes wird keine Einkommensteuer erhoben. Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der bei Erfüllung der Förderkriterien nicht zurückgezahlt werden muss.

Wofür kann ich die Wohnungsbauprämie¹ verwenden?

Sie erhalten die Wohnungsbauprämie, wenn Sie Ihr angespartes Kapital später nachweislich für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen einsetzen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  • Für Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden und bei denen mindestens ein Regelsparbeitrag vor 2009 eingezahlt wurde, gelten diese Bestimmungen nicht. Nach sieben Jahren können Bausparer ihr Geld frei verwenden, ohne es zwangsläufig für Wohnzwecke einsetzen zu müssen.
  • Junge Bausparer müssen das angesparte Kapital nicht zwingend für Wohnzwecke verwenden, um die Fördergelder zu behalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Abschluss des Bausparvertrages vor Vollendung des 25. Lebensjahres und eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren. Von dieser Regelung kann jeder Bausparer nur einmal Gebrauch machen.

Was zählt als "Wohnzweck"?

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie untrennbar mit einer Verwendung für Wohnzwecke verbunden, sei es für den Bau, Kauf oder die (energieeffiziente) Modernisierung und Renovierung.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie¹?

Jede in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, kann die Wohnungsbauprämie erhalten. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Vollwaisen erhalten die Prämie unabhängig vom Alter. Das zu versteuernde Einkommen muss die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

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1Es greifen bestimmte Förderungsbedingungen. Für die staatlichen Finanzhilfen im Rahmen von Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.


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