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Sonntags positiver Schnelltest

Bayerisches Gesundheitsministerium gibt Auskunft zur Thematik Quarantäne &8211; Bei positivem Corona-Test umgehend in Isolation

Das bayerische Gesundheitsministerium macht darauf aufmerksam, dass sich jede Person, bei der ein PCR-Test oder ein von geschultem Personal vollzogener Antigentest positiv ausfällt, unmittelbar nach Erhalt des Resultats in Isolation begeben muss. Dies gilt gleichermaßen für geimpfte Personen. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt werden.

Eine Ministeriumssprecherin äußerte am Sonntag in München: „Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Betroffenen in Verbindung, informiert sie über die weitere Vorgehensweise und trifft alle erforderlichen Anordnungen. Unsere Gesundheitsämter arbeiten mit Nachdruck daran, jede durch Fachpersonal positiv getestete Person zu kontaktieren. Allerdings kann es dabei zu zeitlichen Verzögerungen kommen, sofern viele Neuinfektionen zeitgleich vorliegen. Aus diesem Grund der Hinweis: Bitte begeben Sie sich unverzüglich in Isolation, sobald Sie von Ihrem positiven Testergebnis Kenntnis erlangen - auch wenn das Gesundheitsamt noch keinen Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat.'

Die Sprecherin fügte hinzu: „Auch nach einem positiven Selbsttest sollte man sich ohne Verzug isolieren. Ein positiver Selbsttest muss, genauso wie ein durch geschultes Personal durchgeführter Schnelltest, durch einen PCR-Test verifiziert werden. Nach einem positivem Schnelltest muss das Gesundheitsamt noch nicht informiert werden.'

Die Sprecherin erläuterte weiterhin: „Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sogleich einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Das ist bedeutsam, um das Testergebnis zuverlässig zu bestätigen. Bei der Frage, wo der PCR-Test durchgeführt werden kann, kann die Einrichtung behilflich sein, die den Schnelltest vorgenommen hat. Für diesen PCR-Test darf die Isolation unterbrochen werden. Allerdings nur, um auf direktem Weg zur Testung zu gelangen. Hierbei ist es von Bedeutung, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und mit möglichst wenigen Personen in Kontakt zu treten. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske.'

Die Sprecherin führte aus: „Individuen, die daheim oder unterwegs einen Selbsttest auf das Coronavirus vornehmen und dabei ein positives Ergebnis bekommen, sollten sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen soweit wie möglich vermeiden. Denn auch hier besteht der Verdacht, dass diese hochgradig ansteckend sind. Wie beim positiven Schnelltest ist es auch beim positiven Selbsttest wichtig, umgehend über die Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 einen PCR-Test zu vereinbaren, um das Ergebnis des Selbsttests zu bestätigen. Dort erhält man ebenfalls alle Informationen zum weiteren Vorgehen.' Die wichtigsten Hinweise finden sich auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/AV-Isolation.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers