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Impfnebenwirkungen in Österreich melden

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Impfungen

Begleitwirkungen sind Reaktionen, die mit der eigentlichen Wirkung der Impfung einhergehen können. Hierbei kann es sich sowohl um erwünschte als auch um unerwünschte Begleiterscheinungen handeln.

Eine positive Begleiterscheinung bei einem Impfpräparat kann beispielsweise sein, dass die geimpfte Person zusätzlich auch vor anderen Krankheiten einen Schutz entwickelt.
Ebenso wie bei jeder Verabreichung von Arzneimitteln können Impfungen auch unerwünschte Reaktionen hervorrufen. Solche Begleiterscheinungen klingen jedoch meistens innerhalb weniger Tage ohne Folgen ab, wobei generell gilt, dass Impfungen als sehr sicher gelten.

Vor jeder Schutzimpfung wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie ausführlich über potentielle Begleiterscheinungen informieren: Bei Impfstoffen, die durch eine Injektion verabreicht werden, kommt es am Ort der Injektion oft zu einer Rötung und Schwellung. Auch kurzzeitiges Fieber, ein leichtes Gefühl von Unwohlsein, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Brechreiz, Kopf- oder Muskelschmerzen können auftreten. Trotz größter Vorsicht kann es durch die Injektion in seltenen Fällen zu lokalen Entzündungen kommen, sehr selten auch zu einer Verletzung kleiner Blutgefäße und Nerven. Impfstoffe können, ähnlich wie Medikamente, Lebensmittel oder Substanzen aus dem alltäglichen Umfeld, in vereinzelten Fällen auch allergische Reaktionen auslösen. Insbesondere Lebendimpfstoffe können Begleiterscheinungen verursachen, die einer abgemilderten Form der Krankheit ähneln, gegen die sie wirken sollen. Ein typisches Beispiel hierfür wäre ein Hautausschlag etwa acht bis zehn Tage nach einer Masernimpfung. Diese "Impfmasern" sind jedoch nicht infektiös! All diese Unannehmlichkeiten sind ein Indiz für die normale Reaktion des Organismus auf den Impfstoff, welche zur Ausbildung eines Schutzes führt. Diese Begleiterscheinungen sind allerdings wesentlich ungefährlicher als die Symptome und möglichen Langzeitfolgen der Erkrankung, die durch die Impfung verhindert werden kann!

Mutmaßliche Begleiterscheinungen sind nach der Impfung dem behandelnden Arzt zu melden.

Im Zusammenhang mit Begleiterscheinungen ist es zudem von Bedeutung, sich vor Augen zu führen, dass nicht jedes Anzeichen einer Erkrankung, welches in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung festgestellt wird, zwangsläufig auf die Impfung zurückzuführen ist. Gerade Kinder sind häufiger von Erkrankungen betroffen - die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die jedoch nicht durch die Impfung selbst, sondern durch eine gleichzeitig oder kurz danach stattfindende Infektion verursacht wurden, ist relativ hoch.