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Bildungsscheck vhs köln

Bildungsberatung

Wissenswertes über den Bildungsscheck für Angestellte, Freiberufler und Personen, die ins Berufsleben zurückkehren



Ein Bildungsscheck kann von Personen in Anspruch genommen werden, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und sich beruflich fortbilden möchten. Der persönliche Anteil an den Fortbildungskosten muss im Rahmen des individuellen Zugangs zum Bildungsscheck in NRW selbst beglichen werden.

Adressatenkreis: Erwerbstätige (einschließlich während der Elternzeit), Selbstständige sowie Personen, die wieder ins Berufsleben eintreten.

Einkommensgrenze: Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf eine Obergrenze von vierzigtausend Euro (40.000 €) nicht überschreiten; für gemeinsam Veranlagte liegt diese Obergrenze bei achtzigtausend Euro (80.000 €).

Wichtiger Hinweis: Es ist zwingend erforderlich, Ihr Einkommen durch Vorlage eines aktuellen Steuerbescheids des örtlich zuständigen Finanzamtes, einer schriftlichen Bestätigung Ihres Steuerberaters oder einer offiziellen behördlichen Urkunde nachzuweisen.

Geförderte Qualifizierungsmaßnahmen: Als förderungswürdig gelten berufliche Fortbildungen, welche sowohl spezifisches Fachwissen als auch transversale Fähigkeiten zur praktischen Nutzung dieses Know-hows vermitteln und einen klaren individuellen beruflichen Bezug aufweisen. Ein solcher Bezug ist in der Regel (i. d. R.) dann gegeben, wenn die beabsichtigte Fortbildungsmaßnahme in Relation zur derzeitigen oder zukünftigen beruflichen Profession steht, was bedeutet, dass eine tatsächliche berufliche Anwendbarkeit vorhanden sein muss. Andererseits sind Maßnahmen, die zum Beispiel der Rekreation (Erholung), der präventiven Gesundheitspflege, der Zerstreuung, der privaten Lebensführung oder der sportlichen beziehungsweise künstlerischen Ausübung dienen, im Allgemeinen (i. d. R.) von der Förderung ausgeschlossen.

Häufigkeit der Beantragung: Innerhalb jedes Kalenderjahres darf lediglich ein einziger Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie (nähere Informationen finden Sie weiter unten) beantragt bzw. erteilt werden.

 

Wissenswertes zur Inanspruchnahme des Bildungsschecks durch Unternehmen 

 

Betriebe geringer und mittlerer Größe (KMU), die ihren Unternehmenssitz und/oder eine Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten, haben die Möglichkeit, Bildungsschecks für die berufliche Fortbildung ihrer sozialversicherungspflichtig angestellten Belegschaft - hierzu zählen auch Lehrlinge, Werkstudierende und Volontäre - zu beziehen. Im Rahmen der betrieblichen Inanspruchnahme des Bildungsschecks wird dem betreffenden Unternehmen fachkundige Beratung zuteil, wobei es den Selbstanteil an den Fortbildungsausgaben selbst zu leisten hat. 


Umfang der Belegschaft: Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter muss mindestens einen (1) und darf höchstens fünfzig (50) betragen. 


Wirtschaftszweig: Auch der öffentliche Sektor, d.h. Behörden und öffentliche Einrichtungen, kann (ebenfalls) eine Förderung erhalten. Allerdings sind Kommunen, Landkreise, Stadtkreise und Landesverwaltungseinrichtungen von dieser Regelung ausgeschlossen. Im Prinzip können aber beispielsweise Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Berufskammern von einer Bezuschussung profitieren. 


Maximale Bezugsmenge: Innerhalb eines Kalenderjahres ist es Unternehmen gestattet, maximal zehn (10) Bildungsschecks zu beziehen. Dabei ist zu beachten, dass jede einzelne Arbeitskraft pro Kalenderjahr lediglich einen einzigen betrieblichen Bildungsscheck zugesprochen bekommen kann. 


Art der Förderung: Unterstützt werden berufliche Fortbildungen, welche die Vermittlung von Spezialwissen sowie transversal anwendbaren Kompetenzen für dessen Praxisanwendung zum Ziel haben. Von der Förderung ausgenommen sind allerdings jegliche Fortbildungsmaßnahmen, bei denen die Arbeitgeber bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Übernahme der Kosten angehalten sind.

 

Um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren, bitten wir Sie, sich mit einer geeigneten Anlaufstelle für Beratungen in Verbindung zu setzen.