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Fahren ohne Brille - Bußgeld?

Autofahren ohne Brille: Droht ein Bußgeld?

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VerstoßSachverhaltSanktion
Fahren ohne SehhilfeEinschränkung der Verkehrssicherheit25 € Verwarnungsgeld
Unfall ohne Sehhilfefahrlässige Körperverletzung/TötungFahrverbot/Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Fahrverbot und Gefahren durch Fahren ohne Brille

Jeder, der einen Führerschein erwerben will, muss einen Sehtest absolvieren, um zu prüfen, ob seine Sehstärke ausreichend ist, um ohne Sehhilfe am Straßenverkehr teilzunehmen. Ist die Sicht durch eine Sehschwäche eingeschränkt, ist es möglicherweise notwendig, eine Sehhilfe zu benutzen. Nur dann ist das Führen eines Fahrzeugs erlaubt.

Wer trotz entsprechender Auflagen beim Fahren ohne Brille ertappt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Welche Konsequenzen das genau hat und welche Vorsichtsmaßnahmen in Zukunft sinnvoll sind, erfahren Sie im Folgenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Autofahren ohne Brille

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Brille?

Bei einer Verkehrskontrolle, bei der festgestellt wird, dass eine Sehhilfe zum Fahren erforderlich ist, diese aber nicht getragen wird, wird in der Regel ein Verwarnungsgeld von 25 Euro verhängt.

Was passiert bei einem Unfall?

Die Konsequenzen bei einem Unfall hängen von den individuellen Umständen ab. Das Fahren ohne vorgeschriebene Sehhilfe kann unter Umständen als Straftat angesehen werden, insbesondere bei Personenschäden kann fahrlässige Körperverletzung in Betracht gezogen werden.

Wann muss ich beim Autofahren eine Brille tragen?

Der Sehtest für die Fahrerlaubniserteilung legt fest, ob eine Sehhilfe notwendig ist. Dieser Nachweis wird im Führerschein dokumentiert. Weitere Details zu den verwendeten Schlüsselzahlen und deren Bedeutung finden Sie hier.

Zusammenfassung der Folgen im Video

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Sehhilfe?

Wer eine Brille zum Autofahren benötigt, erhält einen entsprechenden Vermerk in seinem Führerschein. Diese werden durch Schlüsselzahlen wie 01.01 (Brille), 01.02 (Kontaktlinsen) oder 01.02 (Schutzgläser) dokumentiert.

Bei einer Polizeikontrolle kann schnell festgestellt werden, ob eine Sehhilfe erforderlich ist. Kann keine passende Sehhilfe vorgewiesen werden, ist das Fahren ohne Brille nachgewiesen, und ein Verwarnungsgeld von 25 Euro droht. Verursacht man jedoch einen Unfall ohne die vorgeschriebene Sehhilfe, können die Sanktionen erheblich höher ausfallen.

Diese Sanktionen basieren auf § 2 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; BKat. Der entsprechende Tatbestand besagt:

Auch bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen dürfen Sie ein Fahrzeug nur führen, wenn Sie geeignete Maßnahmen ergriffen haben, um andere nicht zu gefährden.

Die Höhe des Personenschäden und Sachschadens durch das Fahren ohne Brille entscheidet, ob es sich um ein geringfügiges Vergehen oder eine Straftat handelt. In schwerwiegenden Fällen kann sogar fahrlässige Tötung vorliegen, mit entsprechend hohen Freiheitsstrafen. Zusätzlich sind höhere Geldstrafen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg möglich.

Eine klare Sicht auf die Straße und den Verkehr ist essentiell für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Die Strafen beim Fahren ohne Brille können daher erheblich sein.

Hinweise und Tipps

  1. Auch mit Kontaktlinsen dürfen Sie fahren (außer explizit eine Brille ist vorgeschrieben). Wichtig ist, dass die entsprechende Sehhilfe im Führerschein vermerkt ist.
  2. Sowohl für Brille, Kontaktlinsen als auch Schutzbrillen empfiehlt es sich, eine Ersatzbrille im Auto zu haben. In Notfällen ist so sichergestellt, dass das Fahren fortgesetzt werden kann.
  3. Regelmäßige Sehtests sind für alle Autofahrer empfehlenswert. Die Sehstärke kann sich im Laufe der Zeit ändern, sodass eine benötigte Sehhilfe möglicherweise nicht im Führerschein vermerkt ist. Vorsorge hilft, sich selbst und andere zu schützen.
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Über den Autor

Murat Kilinc

Murat Kilinc, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist Experte für rechtliche Aspekte rund um Verkehr und Kfz. Er studierte Jura an der Universität Bremen und wurde 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Weitere Spezialisierungen umfassen Zivil- und Versicherungsrecht.


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