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Einfuhrumsatzsteuer auf versandkosten

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Wann der Zoll Abgaben beim Import erhebt!

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann fallen Abgaben für den Import von Waren außerhalb der EU an?

Bei der Einfuhr von Gütern aus Nicht-EU-Ländern müssen zahlreiche Vorschriften beachtet werden. Hierzu gehören unter anderem Importgebühren. Neben den Zollgebühren fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, die zusätzlich zu den Produktkosten berechnet wird.

Wann genau erhebt der Zoll die EUSt? Wie hoch sind die Kosten und wie wird die Abgabe ermittelt? Gibt es Freigrenzen? Und ist eine Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer möglich? Der nachfolgende Ratgeber klärt diese und weitere Fragen.

FAQ: Einfuhrumsatzsteuer

Wann fällt die Einfuhrumsatzsteuer an?

Der Zoll erhebt die EUSt bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern.

Gibt es bei der Einfuhrumsatzsteuer einen Freibetrag?

Ja, bei kleinen Bestellungen aus dem EU-Ausland (unter 1 Euro) können Zoll und EUSt oft umgangen werden. Zusätzlich sind bestimmte Warengruppen von der Steuer befreit.

Wie berechnet sich die Einfuhrumsatzsteuer?

Beispielrechnungen finden Sie weiter unten.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer (auch Einfuhrsteuer genannt) ist eine Steuer, die beim Import von Gütern aus Ländern außerhalb der EU anfällt. Sie ist sowohl eine Verbrauchssteuer als auch eine Importgebühr, die von Privatpersonen und Unternehmen zu entrichten ist. Sie ähnelt der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für innergemeinschaftliche Handelsgeschäfte.

Der Zoll erhebt die Einfuhrumsatzsteuer und kann gegebenenfalls auch Zollgebühren und spezielle Verbrauchssteuern (z.B. auf Mineralöl oder Tabak) verlangen. Die EUSt unterliegt den zollrechtlichen Bestimmungen.

Die Steuer ist beim Grenzübertritt fällig. Die Speditionen, die den Transport durchführen, tragen die Kosten zunächst und können sie in der Regel vom Auftraggeber zurückfordern. Solche Kosten sollten bei Online-Einkäufen unbedingt berücksichtigt werden, da vermeintliche Schnäppchen schnell zu teuren Erlebnissen werden können.

Unter bestimmten Ausnahmebedingungen kann die Einfuhrumsatzsteuer auch innerhalb der EU erhoben werden, beispielsweise in deutschen Enklaven wie Büsingen und Helgoland sowie den österreichischen Exklaven Jungholz und Mittelberg.

Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent, kann aber bei bestimmten Produkten einen ermäßigten Satz von 7 Prozent aufweisen. Folgende Warengruppen fallen darunter:

  • Lebensmittel
  • Genussprodukte (z.B. Tee und Kaffee)
  • Blumen
  • Bücher und Zeitungen
  • Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel
  • Kunstgegenstände

Eine Freigrenze gibt es auch bei der Einfuhrumsatzsteuer. Früher wurde die Steuer nicht erhoben, wenn der Gesamtwert inklusive Versandkosten höchstens 22 Euro betrug. Inzwischen beträgt die Freigrenze 1 Euro. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent darf der Bestellwert inklusive Versand also rund 5 Euro, bei 7 Prozent rund 14 Euro betragen.

Die Höhe der EUSt wird neben dem Steuersatz auch durch den Zollwert bestimmt. Dieser setzt sich aus dem Warenwert und den Transportkosten bis zur EU-Außengrenze zusammen. Zusammen mit möglichen Zoll- und Verbrauchssteuern ergibt sich daraus die Bemessungsgrundlage für die EUSt. Folgendes Beispiel verdeutlicht dies:

Herr Müller bestellt einen Laptop aus den USA für 5.000 Euro plus 50 Euro Versandkosten. Der Zollwert beträgt somit 5.050 Euro. Für Notebooks und Tablets gilt ein Zollsatz von 0 Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt somit 19 Prozent von 5.050 Euro, also 960 Euro. Herr Müller zahlt insgesamt 6.010 Euro.

Wichtig! Die EUSt ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Im Jahr 2018 beliefen sich die Einnahmen auf über 59 Milliarden Euro (nach Angaben des Bundesfinanzministeriums).

Einfuhrumsatzsteuer: Ist eine Rückerstattung möglich?

Unternehmer können die Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern, wenn sie Unternehmensgüter aus Nicht-EU-Ländern importieren. Dies geschieht durch den Vorsteuerabzug. Ziel ist es, dass die Umsatzsteuer letztendlich vom Endkunden bezahlt wird.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Verfügungsgewalt über die Lieferung beim Eintritt der Waren in das Zollgebiet hat. Somit können beispielsweise Speditionen die EUSt nicht absetzen, wohl aber der Käufer. Es sind Rechnungen und Belege notwendig. Die Formenrichtigkeit ist essentiell.

Der Vorsteuerabzug wird im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend gemacht. Eine automatische Verrechnung zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer ist nicht möglich, da verschiedene Behörden (Finanzamt und Zoll) zuständig sind.

Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn die Ausgaben der privaten Lebensführung oder dem Unterhalt von Angehörigen dienen. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Abgaben im direkten beruflichen Zusammenhang stehen. Ausgeschlossen ist der Abzug ebenfalls bei umsatzsteuerfreien Einnahmen (z.B. Heilbehandlungen oder Bildungseinrichtungen) sowie bei Kleinunternehmern, die keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sascha Münch

Nach dem Jurastudium in Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 Rechtsanwalt, 2019 Notar (seit 2021 Notar a.D.). Autor für bussgelkatalog.org, u.a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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