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Versand von Waren ins Ausland

Erklärung und Verzollung
Warenbestimmungen für den internationalen Versand

Ich möchte eine Sendung mit Dokumenten oder Kleinteilen ins Ausland schicken

Abmessungen bis zu neunzig Zentimetern (Länge+Breite+Höhe), Höchstgewicht zwei Kilogramm

Weitere Details entdecken

Ich möchte eine Paket- oder Expresssendung international versenden

Maximale Maße von einhundert mal sechzig mal sechzig Zentimetern, maximal dreißig Kilogramm

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Deklaration von Gütern in der Niederlassung
Vorbereitung von Auslandssendungen für den Versand durch uns

Sollten Sie die Erfassung der Sendungs- und Inhaltsdetails nicht selbst vornehmen wollen oder können, übergeben Sie Ihre Sendung einfach in einer von uns selbst betriebenen Niederlassung. Unser Servicepersonal wird gegen einen zusätzlichen Betrag von fünf Schweizer Franken Ihre Sendungsdaten eingeben und die Sendung versandfertig machen, inklusive der erforderlichen Zolldokumentation.

Wann sind zusätzliche Zollpapiere erforderlich?
Insbesondere für Handelswaren

In bestimmten Situationen werden neben dem Frachtbrief für Warensendungen oder der Zolldeklaration für Sendungen mit Dokumenten und Kleinteilen weitere Dokumente benötigt.

Bringen Sie die benötigten Papiere einfach zur Aufgabe der Sendung in die Niederlassung mit. Wenn Sie als Geschäftskunde mit bestehender Rechnungsbeziehung die Sendung versandfertig übergeben oder abholen lassen, heften Sie die Dokumente zusammen mit der Zolldeklaration in einer durchsichtigen Dokumentenhülle außen an die Sendung an. Bitte beachten Sie, dass für Sendungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Österreich, in französischsprachige Länder sowie nach Italien der Inhalt der Sendung in der jeweiligen Landessprache deklariert werden darf. Für alle übrigen Destinationen gilt Englisch als übliche Sprache.

Enthält Ihre Sendung Handelswaren, also Güter mit einem kommerziellen Wert, so wird eine zusätzliche Handelsrechnung empfohlen, welche den Wert der Ware klar ausweist.

Das Original der Handelsrechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Sendungsinhalts
  • Der monetäre Wert der Ware
  • Das Datum der Ausstellung
  • Eine eigenhändige Unterschrift des Absenders auf jedem Exemplar der Rechnung sowie auf allen Kopien

Falls die Ware nicht zum Wiederverkauf bestimmt ist, genügt auch eine Proforma-Rechnung. Bei kostenlosen Warensendungen wie beispielsweise Mustern oder ähnlichen Artikeln, die dem Empfänger nicht in Rechnung gestellt werden, ist die Angabe "Rechnung nur für Zollzwecke" (im Englischen "value for customs purposes only") ausreichend.

Erstellung einer Handelsrechnung online

Sofern Sie Ihre Sendung über den Online-Dienst "Frachtbrief erstellen" für Warensendungen oder "Begleitpapiere Kleinwaren International" für Dokumenten- und Kleinteilesendungen deklarieren, wird während der Sendungserfassung gemeinsam mit den dazugehörigen Zolldokumenten automatisch eine konforme Handelsrechnung generiert, die Sie ausdrucken können.

Wenn der Wert der von Ihnen versendeten Güter den Betrag von eintausend Schweizer Franken übersteigt, ist eine Ausfuhrdeklaration obligatorisch. Die Ausfuhrdeklaration oder Veranlagungsverfügung ermöglicht Ihnen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für exportierte Güter ab einem Warenwert von 1000 CHF. Darüber hinaus nutzen die zuständigen Behörden diese Informationen für die Außenhandelsstatistik.

Weitere Auskünfte

Sind Ihre Güter in der Schweiz oder im Empfängerland einer Export- oder Importgenehmigung unterworfen, ist eine schriftliche, behördliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Weitere Auskünfte

Für den Versand von Gütern in die angrenzenden Gebiete Büsingen und Samnaun existieren teilweise spezielle Regelungen. Diese betreffen vor allem die Preisgestaltung und die Frankatur, in einigen Fällen auch die Kennzeichnung der Sendungen.

Zusätzliche Informationen zur "Zolldeklaration (CN22/23)", zum "Frachtbrief" sowie zu weiteren notwendigen Dokumenten für den internationalen Güterversand finden Sie in der Übersicht "Begleitpapiere für den internationalen Versand".

Hintergrundinformationen zum Export von Gütern
Elektronische Vorabdaten (EAD)

Weltweit ist folgende Regelung etabliert: Für Postsendungen, die Waren enthalten, werden die Sendungs- und Inhaltsinformationen für den Export elektronisch erfasst und vorab an das Bestimmungsland übermittelt. Diese Bestimmung gilt für alle Länder, auf globaler Ebene. Durch die elektronische Übermittlung der Inhaltsangaben können Sendungen mit Wareninhalt schneller als bisher bearbeitet und verzollt werden. Zusätzlich unterstützen standardisierte Adressaufkleber die Erfassung von Tracking-Ereignissen und gewährleisten eine verbesserte Qualität bei der Sendungsverfolgung.

Oft befinden sich Sendungen zur Lagerung bei einer lokalen Zollstelle im Zielland, entweder weil der Empfänger den Status eines Selbstverzollers hat oder die Deklaration des Inhalts für den ausländischen Zoll unzureichend ist.

Normalerweise informiert die Zollstelle in solchen Fällen den Empfänger. Sollte dies nicht geschehen, können Sie als Empfänger Kontakt mit Ihrer Niederlassung oder direkt mit der zuständigen Zollstelle aufnehmen.

Falls die Kontaktaufnahme erfolglos bleibt oder Ihnen die Zollstelle nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden dann die ausländische Postverwaltung um genauere Informationen bitten und klären, wie Sie weiter vorgehen müssen.

Informationen zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen können Sie hier erhalten:

Im Internet unter www.post.ch/info-int im Abschnitt "Einfuhrbestimmungen"
Auf der Webseite des Zolls www.zoll.ch
Bei den verschiedenen Zollämtern in Basel, Zürich oder Genf
Bei den Botschaften oder konsularischen Vertretungen der jeweiligen Länder

 

Sendungen, die Bargeld enthalten, sind im internationalen Postverkehr nicht zulässig. Die Post übernimmt im Falle von Verlust oder Raub keinerlei Haftung (gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Postdienstleistungen der Schweizerischen Post; Ziffer 2.6 sowie 4.4.2).

Nutzen Sie daher für Geldtransfers bitte die Produkte von PostFinance (Cash international, Giro international, etc.). Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Cash international

Verzollung von Importen und Exporten für Geschäftskunden
Wichtige Hinweise

  • Bei Versand mit PostPac International werden Zollgebühren und Mehrwertsteuer dem Empfänger in Rechnung gestellt.
  • Sie können Waren in über einhundert Länder per DDP versenden (Delivered Duty Paid). In diesem Fall muss Ihr Empfänger keine Zölle oder Steuern zahlen.
  • Für Zollanmeldungen ist stets eine UID-Nummer erforderlich.
  • Wenn Sie Güter in die EU versenden, benötigen Sie die EORI-Nummer Ihres Käufers, es sei denn, es handelt sich um persönlichen Gebrauch.

Weitere Auskünfte

Länderspezifische Informationen
Für den internationalen Güterversand