Europäische Impfnachweis-App
Digitaler EU-Nachweis für Impfungen: Wer ihn bekommt, wo er Anwendung findet, welchen Nutzen er hat
Das Europäische Parlament gab am Dienstag seine endgültige Zustimmung zur Verordnung bezüglich der digitalen COVID-19-Zertifikate. Somit wurden die Voraussetzungen für die Einführung des digitalen Nachweises durch die Brüsseler Abgeordneten am 1. Juli, pünktlich zur Sommerreisesaison, geschaffen.
Was bezweckt das Zertifikat?
Dieses digitale Dokument soll eine europaweite Anerkennung finden. Es wird unter anderem Aufschluss darüber geben, ob eine Person vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurde, mitsamt dem Datum und dem verwendeten Impfstoff. Darüber hinaus wird es Informationen enthalten, ob eine Person negativ getestet wurde oder eine COVID-19-Erkrankung bereits überstanden hat. Mittels eines Barcodes können diese Details fälschungssicher abgerufen werden. Das Dokument wird in der jeweiligen Landessprache sowie auf Englisch verfügbar sein.
Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel sieht in diesem Beschluss einen Grund zur Zuversicht: „Wir etablieren einen rechtlichen Rahmen, um die Reisefreiheit schrittweise wieder zu ermöglichen, gerade rechtzeitig zum Sommer. Nun liegt es an den EU-Mitgliedstaaten, diesen auch in der Praxis anzuwenden und die Überprüfung beispielsweise für nationale Zwecke wie Museumsbesuche ebenfalls über das EU-System zu erlauben. So können wir ein erneutes Durcheinander vermeiden, wie wir es beispielsweise bei den unterschiedlichen Corona-Warn-Apps der Mitgliedstaaten erlebt haben.'
In welcher Erscheinungsform wird der Nachweis erhältlich sein?
Es wird drei unterschiedliche Varianten des Nachweises geben: Der europaweit zugängliche QR-Code dient als Beleg für eine Impfung, aber auch für ein negatives Testergebnis oder eine Genesung. Personen, die keine digitale Version wünschen, können den kostenfreien Bescheid auch auf Papier vorzeigen, beispielsweise bei der Einreise am Flughafen. Die nationalen Behörden werden darüber informieren, wie Bürgerinnen und Bürger den digitalen Nachweis erhalten können. In Deutschland kann dieser nach der zweiten Impfung in Impfzentren und Arztpraxen ausgestellt werden. Wer bereits vollständig geimpft ist, hat die Möglichkeit, den Nachweis nachträglich bei teilnehmenden Apotheken zu erhalten.
Ab wann steht das Dokument zur Verfügung?
Die Einführung des Passes erfolgte Ende Juni, um den Reiseverkehr innerhalb der EU noch vor der Hauptsaison zu erleichtern. Die Regelungen sind zunächst für zwölf Monate angesetzt. Während einer sechswöchigen Übergangsperiode ist es jedoch möglich, für innereuropäische Reisen weiterhin den gelben Impfpass zu verwenden. Ab Mitte August werden voraussichtlich nur noch die neu ausgestellten Zertifikate ihre Gültigkeit behalten.
Welche Erleichterungen bringt der Nachweis für Geimpfte?
Für Personen, die im Besitz des digitalen, EU-weit gültigen Impfnachweises sind, sollen Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder unkomplizierter werden. Den Mitgliedstaaten der EU ist es untersagt, zusätzliche Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests für Inhaber des Nachweises einzuführen - es sei denn, diese Maßnahmen sind nachweislich verhältnismäßig und für den Schutz der öffentlichen Gesundheit unerlässlich. Angesichts der Delta-Variante des Coronavirus wird diese Thematik erneut diskutiert.
Sofern ein von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) genehmigter Impfstoff verabreicht wurde, sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Impfnachweise aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen. Die Staaten können jedoch eigenständig entscheiden, ob sie auch Nachweise über Impfungen mit Präparaten anerkennen, die lediglich in einzelnen Mitgliedstaaten eine Zulassung erhalten haben oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notfallzulassung erhielten.
Wie ist die Situation in Deutschland?
In Deutschland erhalten vollständig geimpfte Personen nach abgeschlossener Immunisierung bereits ihr Impfzertifikat, entweder digital für das Smartphone oder in physischer Form. Der entsprechende Nachweis kann zum einen in die Corona-Warn-App integriert werden, zum anderen steht die freiwillig nutzbare und kostenfreie Anwendung namens „CovPass' in sämtlichen App-Stores bereit. Alle Personen, die eine vollständige Impfung erhalten haben, bekommen den benötigten QR-Code entweder in der Arztpraxis oder dem Impfzentrum, wo die Impfung stattfand. Auch eine postalische Zusendung ist vorgesehen. Die dritte Möglichkeit, nämlich die Ausstellung in Apotheken, ist bereits ab Montag, dem 14. Juni, verfügbar.