Anerkennung ausländischer Diplome
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Begutachtung ausländischer Abschlüsse in Deutschland. Dies schließt schulische, berufliche und universitäre Qualifikationen ein. Die ZAB bietet Dienstleistungen für Bildungsinstitutionen, Behörden und Einzelpersonen an. Jährlich werden circa 43.000 Anfragen bearbeitet.
Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind, abhängig vom Zweck, zahlreiche verschiedene Behörden in den Bundesländern zuständig. Diese Behörden können die ZAB um ein Gutachten im spezifischen Einzelfall oder um allgemeine Informationen über das betreffende Land und dessen Bildungssystem ersuchen. Diese Informationen sind auch über die Datenbank 'anabin' verfügbar.
Für Inhaber/innen eines ausländischen Hochschulabschlusses erstellt die ZAB auf Anfrage eine individuelle Zeugnisbewertung. Insbesondere Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland erwerbstätig sein wollen, können von dieser Leistung profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsbehörde existiert.
Inhaber eines ausländischen Berufsabschlusses, der in Deutschland einer zweijährigen schulischen Berufsausbildung entspricht, können die Gleichwertigkeit bestätigen lassen. Der Gleichwertigkeitsbescheid ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitsvermittlungsagenturen, die ausländische Berufsqualifikation korrekt einzustufen und vereinfacht so den Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichwertigkeitsbescheide werden vom Bundesland ausgestellt, in dem die Arbeitsaufnahme vorgesehen ist. Einige Bundesländer haben diese Aufgabe der ZAB übertragen.
Im internationalen Rahmen kooperiert die ZAB eng mit den nationalen Äquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC), des Europarates und der UNESCO (ENIC). Alle Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz sowie die Staaten des Europarats und der UNESCO (Region Europa) unterhalten jeweils eine solche nationale Informationsstelle für Anerkennungsfragen. Im Allgemeinen beschränken sich deren Zuständigkeiten auf Fragen der Äquivalenzen im Hochschulbereich.
Die Informationsstellen der EU-/EWR-Staaten tragen die Bezeichnung NARIC: National Academic Recognition Information Centre.
Die Informationsstellen der Staaten des Europarats und der UNESCO, Region Europa, werden als ENIC bezeichnet: European National Information Centre.
Beide Stellen haben sich zu einem gemeinsamen Netzwerk zusammengeschlossen. Die NARICs sind in der Regel auch die ENICs ihrer jeweiligen Staaten. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist das deutsche NARIC und ENIC.
Die Stellen im Netzwerk informieren sich gegenseitig über ihre Bildungssysteme und fungieren als Ansprechpartner für Probleme, die sich bei der Bewertung ausländischer Qualifikationen ergeben können. Auf gemeinsamen Konferenzen beraten sie über Anerkennungsfragen von übergreifendem Interesse. Kanada, die USA und Australien sind ebenfalls in diesem Netzwerk vertreten.
Als deutsches Äquivalenzzentrum ist die ZAB außerdem an der Vorbereitung und den Verhandlungen für bilaterale Staatsabkommen über die gegenseitige Anerkennung im Hochschulbereich (sogenannte Äquivalenzabkommen) beteiligt.
Ausländische Anerkennungsstellen können über die ZAB Informationen zum deutschen Bildungswesen beziehen, um die Bewertung und Anerkennung einer in Deutschland absolvierten Ausbildung im Ausland zu erleichtern. Darüber hinaus wurde die ZAB von der Bundesregierung zur nationalen Informationsstelle im Rahmen der Anwendung der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen ernannt.