Exemplarische variable Vergütungselemente
Zu welchem Zeitpunkt diverse Entgeltkomponenten dem Jahresgehalt zuzuordnen sind
Zahlungen wie Provisionen, Boni, Gratifikationen, Sondervergütungen oder auch Beteiligungen am Erfolg des Unternehmens werden als flexible Vergütungsbestandteile betrachtet, deren Auszahlung entweder jährlich oder auf monatlicher Basis erfolgen kann. Abhängig vom Geschäftserfolg einer Firma, gelangen solche Zahlungen oft im Jahresrhythmus zur Auszahlung; alternativ können sie aber auch eng an die individuell erbrachte Leistung eines Mitarbeiters gekoppelt sein. In diesem Fall (der individuellen Leistungsbezogenheit) nehmen sie mitunter eine maßgebliche Funktion im Rahmen der Entlohnung ein und werden zumeist monatlich ausgeschüttet.
Die Frage, inwiefern und unter welchen spezifischen Bedingungen diese anpassungsfähigen Lohnkomponenten dem regulären Jahresarbeitseinkommen zuzurechnen sind, stellte in der Vergangenheit einen Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen dar. Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten, präzisierte der GKV-Spitzenverband im Kalenderjahr 2018 die bis dahin gültigen Richtlinien.
Nicht zum dauerhaften Arbeitsentgelt zählend
Demzufolge werden flexible Entgeltkomponenten nicht dem fortlaufenden jährlichen Arbeitseinkommen zugerechnet, sofern deren Gewährung entweder an die persönliche Leistung des Einzelnen oder den Erfolg des gesamten Unternehmens gekoppelt ist und sie als einmalige Arbeitsvergütung zur Auszahlung gelangen.
Die Begründung hierfür liegt in der Ungewissheit der Zuteilung im Vorfeld: Solche Zahlungen sind als periodisch nicht wiederkehrende Lohnbestandteile zu klassifizieren, deren Vorhersage oder eine Schätzung auf Basis von Durchschnittswerten unmöglich ist.
Fortlaufendes Arbeitseinkommen
Demgegenüber sind flexible Lohnbestandteile zwingend dem fortlaufenden Jahresarbeitseinkommen beizumessen, sofern ihre Zuteilung an die individuelle Leistung gekoppelt ist, sie typischerweise einen festen Anteil des monatlichen Gehalts ausmachen und dieses laufende Arbeitsentgelt somit maßgeblich beeinflussen.
Exemplarische Fälle: Welche Entgeltkomponenten gehören zum Jahresarbeitseinkommen (JAE)?
Die nachstehende Übersicht beinhaltet eine Auswahl an exemplarischen Fällen, welche Ihnen die korrekte Klassifizierung maßgeblich erleichtern soll.
| Zuzählung zum fortlaufenden JAE | Keine Zuzählung zum fortlaufenden JAE |
|---|---|
| Entgelt für Bereitschaftsdienst, sofern pauschal und konstant vergütet | x |
| Entlohnung für Bereitschaftsdienst (bei variabler Höhe) | x |
| Zuschläge für Erschwernisse, wenn sie periodisch, aber variabel ausfallen | x |
| Pauschale Erstattungen für Fahrtkosten | x |
| Erstattung von Reisekosten für den Weg von der privaten Adresse zur Betriebsstätte | x |
| Jährlich gezahlte Prämie | x |
| Aufmerksamkeiten zu Jubiläen | x |
| Zuschläge für Kinder | x |
| Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs | x |
| Boni für innerbetriebliche Vorschläge zur Optimierung | x |
| Erfolgsbeteiligungen (persönlich leistungsorientiert und/oder firmenbezogen) | x |
| Erfolgsbeteiligungen (individuell leistungsorientiert), die das monatliche Gehalt maßgeblich beeinflussen | x |
| Pauschal abgegoltene Mehrarbeitszeiten | x |
| Mehrarbeitszeiten (unregelmäßig oder variierend vergütet) | x |
| Abfindung für nicht genommene Urlaubstage | x |
| Kapitalbildende Leistungen (VL) | x |
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Für Beschäftigte besteht keine Pflicht zur Krankenversicherung, sofern ihr fortlaufendes Jahresarbeitseinkommen die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) übersteigt, wie es in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V dargelegt wird.
Dem fortlaufenden Jahresarbeitseinkommen werden alle Einnahmen zugerechnet, welche als Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen sind, vorausgesetzt, deren Auszahlung erfolgt mit nahezu absoluter Gewissheit mindestens einmal im Kalenderjahr.
Entlohnungen oder Lohnkomponenten hingegen, für die keine Gewissheit besteht, ob und in welchem Umfang sie zur Auszahlung gelangen werden, sind dem fortlaufenden Jahresarbeitseinkommen nicht beizumessen.
Ein Hinweis von uns:
Mithilfe unseres speziell entwickelten JAE-Rechners ist es Ihnen möglich, die Höhe des fortlaufenden Jahresarbeitseinkommens präzise zu bestimmen.