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Erforderliche Dokumente für die Beantragung des Führerscheins

Die erstmalige Beantragung einer Fahrerlaubnis

Allgemeine Hinweise

Um in der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftfahrzeug steuern zu dürfen, ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis unerlässlich. Für die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen existieren auch diverse Fahrerlaubnisklassen. Hierbei (abhängig von der Klasse) werden mitunter abweichende Dokumente benötigt. Sämtliche diesbezüglichen Informationen sind auf dieser Seite verfügbar.

Möglichkeit Eins der Antragstellung: Zügig, sicher und digital über „Mein Nürnberg'

Der sicherste und schnellste Weg zur Antragstellung führt online über ein bereits freigeschaltetes „Mein Nürnberg'-Konto.

Bitte beachten Sie sorgfältig: Ihr primärer Wohnsitz muss innerhalb der Stadtgrenzen Nürnbergs liegen und darf beispielsweise nicht im Landkreis Nürnberger Land angesiedelt sein.

Sollte Ihr aktueller Hauptwohnsitz außerhalb Nürnbergs liegen, so bitten wir Sie, sich direkt an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.

Mit „Mein Nürnberg' zum EU-Führerschein gelangen

Nutzen Sie die bequeme Option einer schnellen Antragstellung mittels eines aktivierten "Mein Nürnberg"-Kontos.

Grundvoraussetzungen:

- Ihr aktueller Hauptwohnsitz befindet sich innerhalb der Stadt Nürnberg.

Bitte halten Sie digitale Abbildungen (Fotos oder Scans) der nachstehenden Dokumente bereit:

  • Lichtbildseite aus einem gültigen Reisepass oder einem anderen Identitätsnachweis (Vorder- und Rückseite sind erforderlich)
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Mustertafel für biometrische Passbilder<https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24037-fotomustertafel.html>
  • Ein gültiger Nachweis über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
  • Ein Sehtest-Nachweis (von einem Augenarzt oder Optiker ausgestellt) - dieser darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
  • Der vollständige Name der Fahrschule, die Sie in Nürnberg besuchen
  • Ihre persönliche Unterschrift (in schwarzer Farbe auf weißem Hintergrund zu leisten)

Die anfallende Gebühr kann im Online-Service direkt mittels PayPal oder einer Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) entrichtet werden.

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis online beantragen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten-anmeldung/index?lebenslageIdAuswahl=w_320_oa_d_fsantrag>

Möglichkeit Zwei der Antragstellung: Persönlich vor Ort

Sollte es Ihnen nicht möglich sein oder Sie es bevorzugen, den Antrag nicht online zu stellen, so sind Sie herzlich eingeladen, uns in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, zu besuchen. Hierfür ist eine zwingende vorherige Terminvereinbarung unerlässlich.

Einen passenden Termin können Sie hier bequem über unser Online-Buchungssystem reservieren.
Bitte führen Sie Ihre Terminbestätigung (entweder in Papierform oder auf Ihrem Mobilgerät) zum vereinbarten Zeitpunkt mit sich.

  • Online-Terminreservierung<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=2&preselect_cnc=13>

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Einreichung eines Führerscheinantrags kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugkategorie erfolgen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Demzufolge können Sie Ihren Führerscheinantrag bereits einreichen, sobald Sie das Alter von 15 Jahren und sechs Monaten erreicht haben.

Den Antrag auf einen Führerschein müssen Sie bei der für Sie verantwortlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Der Zuständigkeitsbereich dieser Behörde richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Wir sind ausschließlich für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Nürnberg registriert ist.

  • Offizielle Ausweisdokumente (amtlich)
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto in gedruckter Form (darf nicht älter als zwölf Monate sein)
  • Originalnachweis über die erfolgte Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original-Sehtestbescheinigung (ausgestellt von einem Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als zwei Jahre
  • Der vollständige Name der Fahrschule, die in Nürnberg, Fürth oder Erlangen ansässig ist

Für Klassen mit Probezeit (beispielsweise B, A1, A2, A) belaufen sich die Kosten auf 52,22 Euro.
Bei Klassen ohne Probezeit (wie AM, L, T) beträgt die Gebühr 51,42 Euro.
Im Falle einer anlassbezogenen Begutachtung kommen zusätzlich 35,80 Euro hinzu.
Zuzüglich der Gebühr für ein Führungszeugnis in Höhe von 13,00 Euro.

Dies ist lediglich dann möglich, wenn Sie stattdessen einen gültigen Reisepass vorweisen können. Sowohl für die Beantragung als auch für die Durchführung der Führerscheinprüfungen ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel) zwingend erforderlich.

Sie haben die Möglichkeit, die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis für Motorräder, Personenkraftwagen (Pkws) oder Traktoren online zu beantragen (dies betrifft die Führerscheinklassen B, AM, A1, A2, A, L, T). Die Beantragung oder Verlängerung anderer Fahrerlaubnisklassen (wie Lkw oder Busse) ist hingegen nicht digital umsetzbar. Hierfür ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins bei der zuständigen Führerscheinstelle unumgänglich. Auch wenn Sie beabsichtigen, mehrere Klassen gleichzeitig zu beantragen, ist dies ausschließlich über einen persönlichen Termin in der Führerscheinstelle möglich.

  • Terminvereinbarung<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=2>

Der Antrag verliert seine Gültigkeit ein Jahr nach der Erteilung des Prüfauftrages bzw. nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die praktische Prüfung noch nicht erfolgreich absolviert wurde.

Sollten Sie die Prüfung aus einem plausiblen Grund (beispielsweise aufgrund eines Schul- oder Universitätsbesuchs oder einer Arbeitsstelle außerhalb des Stadtgebiets von Nürnberg/Fürth/Erlangen) an einem anderen Prüfungsort ablegen wollen, so benötigen Sie hierfür einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Die dafür anfallende Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf 12,80 Euro.

Zusätzlich zu den regulären Antragsdokumenten benötigen Sie für diesen Termin außerdem folgende Unterlagen:
- Einen Nachweis Ihrer Tätigkeit am Prüfungsort (z.B. eine Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag)
- Den Namen und die vollständige Adresse der Fahrschule
- Den Namen und die vollständige Adresse der Prüforganisation (wie beispielsweise den TÜV in Bayern)

Der Antrag kann ebenso durch bevollmächtigte Dritte eingereicht werden. Diese benötigen hierfür zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten eine schriftliche Vollmacht, das Ausweisdokument der antragstellenden Person sowie ihren eigenen gültigen Ausweis.

Eine persönliche Antragstellung ist des Weiteren in den nachstehenden Fällen erforderlich:

- Falls mehrere Klassen simultan beantragt werden sollen (beispielsweise A plus B)

In den folgenden Situationen ist Ihr persönliches Erscheinen in der Hirschelgasse 32 zwingend erforderlich (und nicht etwa in einem der Nürnberger Bürgerämter):

- Antragstellung nach einer polizeilichen Auffälligkeit/Erscheinung, einer Sperre, einem Entzug oder der Aberkennung der Fahrerlaubnis bzw. einer Verurteilung (beispielsweise infolge von Alkohol, Betäubungsmitteln, Aggression, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.)
- Bei physischen Besonderheiten, die ein kraftfahrtechnisches Gutachten unumgänglich machen (wie zum Beispiel eine Körpergröße unter 150 cm, das Fehlen von Gliedmaßen etc.)
- Sofern eine Erkrankung gemäß Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorliegt

  • Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung<https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html>

Sobald Ihre vollständigen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind, wird Ihr Antrag umgehend bearbeitet, und nach dessen Abschluss wird der Prüfauftrag an die zuständige TÜV-Niederlassung übermittelt. Die Bearbeitungsdauer des Antrags beläuft sich in der Regel auf ungefähr zwei bis drei Wochen (gerechnet von der Antragstellung bis zur Bereitstellung des Prüfauftrages beim TÜV Nürnberg).
Die jeweilige Fahrschule kann anschließend online bei der Prüforganisation einsehen, dass der Prüfling zur Prüfung zugelassen ist.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, lokalisiert. Bitte erscheinen Sie einige Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin und führen Sie neben den weiteren erforderlichen Dokumenten Ihr Schreiben zur Terminvereinbarung (entweder in Papierform oder auf Ihrem Mobiltelefon) mit sich.

Den gewünschten Termin für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis können Sie bequem hier online vereinbaren:

  • Terminvereinbarung<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=2>

Nach erfolgreichem Bestehen der praktischen Prüfung erhalten Sie vom Prüfer ein vorläufiges Dokument, welches Ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs innerhalb Deutschlands gestattet. Das offizielle EU-Führerscheinkärtchen wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Es wird Ihnen etwa drei Wochen nach der erfolgreich absolvierten Prüfung per Einwurfeinschreiben zugestellt. Sollten Sie das Führerscheinkärtchen für einen beabsichtigten Auslandsaufenthalt früher benötigen, bitten wir Sie, einige Wochen vor der Prüfung Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde aufzunehmen.
Im Falle von Doppelklassen oder wenn der Prüfungsort außerhalb Nürnbergs liegt, klären Sie bitte die genaue Vorgehensweise bereits bei Ihrem Termin zur Antragstellung ab.