Gebührenpflicht für Fahrzeuge in Frankreich
Gebühren für die Straßenbenutzung in Europa speziell für Reisemobile vom Typ VW T6
Auf dem europäischen Kontinent ist es in der überwiegenden Zahl der Staaten erforderlich, dass für die Nutzung der Schnellstraßen zumindest abschnittsweise eine Wegegebühr entrichtet wird. Sollten Sie beabsichtigen, ein Reisemobil anzumieten, ist es unerlässlich zu berücksichtigen, dass dieses spezielle Modell, der Space Camper VW T6, nicht durchweg als Personenkraftwagen eingestuft wird. Im Rahmen Ihrer Reise mit dem Wohnmobil ist es mitunter notwendig, höhere Ausgaben einzuplanen und somit die Gebühren der darauffolgenden Fahrzeugklasse zu begleichen. Ein positiver Aspekt ist allerdings die Tatsache, dass sich der VW T6 mit einer Höhe von unter zwei Metern und einer Länge von lediglich knapp über vier Metern präsentiert, wobei sein maximal zulässiges Gesamtgewicht drei Tonnen erreicht. Die entsprechenden Gebührensätze stellen sich basierend auf dem Erhebungszeitpunkt 2019 länderweise wie nachstehend aufgeführt dar:
Verpflichtung zur Vignette:
Mautplaketten sind üblicherweise an den an der Grenze gelegenen Tankstellen oder beim ADAC erhältlich. Ungültige Vignetten müssen abgenommen werden, da einige Staaten empfindliche Geldbußen auferlegen, falls dies unterbleibt oder die neue Vignette nicht korrekt oder überhaupt nicht befestigt ist. Der Erwerbsnachweis sollte stets mitzuführen und anschließend für Nachweiszwecke zwei Jahre lang zu verwahren sein.
Bulgarien
Für Kraftfahrzeuge ist auf den Nationalstraßen eine Mautplakette erforderlich. Ihr Erwerb ist ausschließlich digital möglich (elektronische Vignette).
Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht bis zu dreieinhalb Tonnen beträgt, entrichten nachstehende Gebühren:
- Ein Wochenende 7,80€ (ab Freitag 12:00 Uhr)
- Eine Woche 10,85€
- Ein Monat 19,95€
- Drei Monate 34,49€
- Ein Jahr 60,60€
Die verhängte Geldbuße beläuft sich auf 150€.
Moldau
Personenkraftwagen und Reisemobile bedürfen einer Vignette, sofern sie nicht im Hoheitsgebiet Moldaus registriert sind. Diese kann man an entsprechenden Automaten an Tankstellen, in den Geschäftsstellen der Moldova Agroindbank oder digital erwerben.
Reisemobile sowie Personenkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von unter dreieinhalb Tonnen entrichten:
- Sieben Tage 4,00€
- Fünfzehn Tage 8,00€
- Dreißig Tage 16,00€
- Neunzig Tage 45,00€
- Einhundertachtzig Tage 85,00€
Österreich
Für die Nutzung von Autobahnen, einschließlich der städtischen Autobahnabschnitte, besteht in Österreich eine generelle Vignettenpflicht. Darüber hinaus muss in ausgewählten Regionen eine streckenabhängige Maut entrichtet werden. Die Mautplaketten können digital erworben werden. Hierbei ist jedoch eine Wartefrist von achtzehn Tagen zu beachten. Dies trifft ebenfalls auf die digitale Jahreskarte für die Streckenmaut zu. Physikalische Klebevignetten sind an den grenznahen Tankstellen außerhalb Österreichs sowie im gesamten Bundesgebiet erhältlich. Die Gebühr für die Streckenmaut ist an den Mautstationen zu begleichen, sofern keine digitale Jahres-Streckenkarte vorliegt.
Für Fahrzeuge bis zu dreieinhalb Tonnen Gesamtgewicht fallen für die Vignette folgende Kosten an:
- Zehn Tage 9,20€
- Zwei Monate 26,80€
- Ein Jahr 89,20€ (gültig ab Dezember des Vorjahres bis Ende Januar des Folgejahres)
Streckenbezogene Gebühren für Personenkraftwagen:
- A9 Pyhrnautobahn Gleinalm 9,00€
- A9 Pyhrnautobahn Bosruck Tunnel 5,50€
- A10 Tauernautobahn Tauern und Katschberg Tunnel 12,00€ (Teilstrecken 6,00€)
- A11 Karawankenautobahn 7,40€
- A13 Brennerautobahn 9,50€
- S16 Arlbergschnellstraße 10,00€
Rumänien
Hier erfolgt die Einstufung in die Kategorie A, welche Personenkraftwagen umfasst. Die sogenannten "Rovinieta"-Vignetten sind an Tankstellen, Grenzübergangsstellen sowie auch über digitale Kanäle erhältlich. Die Tarife gestalten sich wie folgt:
- Sieben Tage 3,00€
- Dreißig Tage 7,00€
- Neunzig Tage 13,00€
- Zwölf Monate 28,00€
Für das Passieren der Donau werden an den hier aufgeführten Brücken ergänzende Mautgebühren verlangt:
- Calafat-Vidin (BG) 6,00€ (27 RON bzw. 12 BGN)
- Giurgiu-Ruse (BG) 6,00€ (27 RON bzw. 12 BGN)
- Giurgiu-Vadu Oii 11,00 RON
- Fetesti-Cernavada 13,00 RON
Schweiz
Zum Benutzen der Autobahnen und vergleichbaren Schnellstraßen, die durch grün-weiße Schilder gekennzeichnet sind, ist eine gültige Vignette vonnöten. Ihr Erwerb ist zudem über das Internet möglich.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu dreieinhalb Tonnen entrichten:
Eine Strafe von 200 Schweizer Franken (entspricht etwa 176€) wird auferlegt.Slowakei
Die digitale Mautplakette kann sowohl an offiziellen Verkaufsstellen als auch über diesen Online-Dienst bezogen werden.
Fahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht dreieinhalb Tonnen nicht überschreitet, zahlen:
- Zehn Tage 10,00€
- Dreißig Tage 14,00€
- Ein Jahr 50,00€ (gilt vom 01.01. bis zum 31.01. des Folgejahres)
Slowenien
Innerhalb Sloweniens wird der VW T6 der Kategorie 2A der Mauttarife zugeordnet. Diese Kategorie umfasst Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von unter dreieinhalb Tonnen und einer Höhe von über 1,30 Metern an der Vorderachse. Der Online-Kauf ist über diese Plattform möglich, in Slowenien selbst an den Tankstellen und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beim ADAC.
Kategorie 2A: Innerhalb dieser Kategorie sind alle Personenkraftwagen (einschließlich SUVs, Pickups etc.) zusammengefasst, sofern ihr maximal zulässiges Gesamtgewicht dreieinhalb Tonnen nicht übersteigt und ihre Höhe - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (vergleiche obige Abbildung) - bis zu 1,3 Metern beträgt. WICHTIGER HINWEIS: Sämtliche Reisemobile mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu dreieinhalb Tonnen fallen ebenfalls unter diese Kategorie, selbst wenn sie am Messpunkt eine Höhe von über 1,3 Metern aufweisen!
Die anfallenden Kosten für die Kategorie 2A belaufen sich auf:
- Sieben Tage 15,00€
- Ein Monat 30,00€
- Ein Jahr 110,00€ (gültig ab Dezember des Vorjahres bis Ende Januar des Folgejahres)
Tschechien
Die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen erfordert in der Tschechischen Republik nahezu ausnahmslos das Vorhandensein einer Vignette. Sowohl die Vignette als auch der Erwerbsnachweis müssen das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs aufweisen. Streckenabschnitte, die von der Maut befreit sind, sind mit der Aufschrift "BEZ POPLATKU" oder einem durchgestrichenen Vignetten-Symbol gekennzeichnet.
Für Fahrzeuge bis zu dreieinhalb Tonnen Gesamtgewicht gestaltet sich die Vignettengebühr wie folgt:
- Zehn Tage 12,50€ (310 CZK)
- Ein Monat 18,00€ (440 CZK)
- Ein Jahr 60,00€ (1500 CZK) (gültig ab Dezember des Vorjahres bis Ende Januar des Folgejahres)
Ungarn
Reisemobile werden in Ungarn der Fahrzeugklasse D2 zugeteilt, selbst wenn ihr Gewicht unter dreieinhalb Tonnen liegt. Die elektronische Matrize (e-Matrica) ist ebenfalls an den Grenzübergangsstellen und Tankstellen erhältlich, allerdings muss der Kauf spätestens sechzig Minuten nach Befahren der mautpflichtigen Straße erfolgen. Der Erwerb über das Internet ist an dieser Stelle möglich.
Die Kosten für die Klasse D2 belaufen sich auf:
- Zehn Tage 7.000 HUF
- Ein Monat 9.560 HUF
- Ein Jahr 42.980 HUF (gilt vom 01.01. bis zum 31.01. des Folgejahres)
Streckenbezogene Maut:
In den nachstehenden Ländern erfolgt die Berechnung der Mautgebühren basierend auf der tatsächlich zurückgelegten Strecke. Hierfür ist es erforderlich, am Anfang des gebührenpflichtigen Abschnitts eine Fahrtkarte zu entnehmen. Beim Verlassen der Schnellstraße ist sodann die fällige Mautgebühr zu entrichten. Neben der Barzahlung werden üblicherweise auch Bankkarten und Kreditkarten angenommen. Ein nützlicher Hinweis: Wer die Kartenzahlung meiden möchte, sollte im Vorfeld ausreichend Münzgeld bereithalten.
Bosnien/Herzegowina
Der VW T6 wird in die Klasa 2 eingeordnet, da seine Höhe an der Vorderachse 1,30 Meter überschreitet. Die Gebühr für die Straßenbenutzung wird streckenabhängig ermittelt. Für die Teilstrecke zwischen Lučani und Jošanica sind 10,80 Euro zu zahlen.
Frankreich
FrankreichDie Einstufung erfolgt in Mautklasse 1 (Fahrzeuge unter zwei Metern Höhe); auch für die Benutzung von Tunneln, Brücken und städtischen Autobahnen sind Gebühren zu entrichten. Fährverbindungen sind ohne Ausnahme gebührenpflichtig.
GriechenlandPersonenkraftwagen und Reisemobile mit einer Höhe von bis zu 2,20 Metern werden der Preisklasse 2 zugeordnet, während sie für die Athener Stadtautobahn in Klasse 3 (zwischen 1,30m und 2,70m) fallen. Durch die Verwendung eines Transponders, der an den Autobahn-Servicestationen kostenfrei ausgegeben wird und dort aufgeladen werden kann, ergeben sich niedrigere Gebühren.
Großbritannien
Die Anzahl der Mautstellen ist gering. Die nördlich von Birmingham gelegene Autobahn M6 ist mautpflichtig. Personenkraftwagen und Wohnmobile werden hier anhand der Vorderachsenhöhe (über 1,30m) klassifiziert und zahlen in der Kategorie 4 an Wochentagen 11,30£ sowie am Wochenende 9,70£. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Zeitraum von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens. Während dieses Zeitraums belaufen sich die Kosten auf 8,60£. Des Weiteren werden für Brücken und Tunnel sowie innerhalb von London und in Durham Gebühren für die Straßenbenutzung in recht variabler Höhe erhoben.
Irland
IrlandNahezu alle Autobahnen, Tunnel und Brücken in Irland unterliegen einer Mautpflicht. Der VW T6 wird in die gleiche Kategorie wie ein Personenkraftwagen eingeordnet.
Italien
Die überwiegende Mehrheit der Autobahnen in Italien ist gebührenpflichtig. Abseits der traditionellen Mautstationen, an denen die Gebühr unmittelbar kassiert wird, existiert auf den neueren Autobahnabschnitten (A59, A60 und A36) ein ausschließlich elektronisches Abrechnungssystem. Eine Bezahlung mit Bargeld ist an den dortigen Mautstellen nicht realisierbar. Es wird die Registrierung samt Erwerb über die entsprechende Internetseite nahegelegt. Eine Anwendung namens "APL Free Flow" ist auf dem Smartphone zu installieren. Alternativ verbleiben nach dem Befahren fünfzehn Tage Zeit, um die anfallenden Gebühren nachträglich direkt an der Anschlussstelle Mozzate (Como) der A 36, beim "Punto Verde", zu entrichten.
Der VW T6 wird zur Kategorie "2 Assi - Classe B" gezählt (dies betrifft Fahrzeuge mit einer Vorderachse, die größer als 1,30 Meter ist).
Kroatien
Für die Nutzung der Autobahnen fallen Mautentgelte an. In Kroatien wird der VW T6 in die Klasse 2 eingestuft, da seine Höhe mehr als 1,90 Meter beträgt. Zudem sind bestimmte Tunnel und Brücken gebührenpflichtig, wie etwa der Ucka-Tunnel an der A8
Nordmazedonien
Auf den Schnellstraßen M1, M3 und M4 ist eine Maut zu entrichten. Der VW T6 wird der Fahrzeugklasse III zugeordnet (dies betrifft Fahrzeuge mit einer Achsenhöhe von über 1,30 Metern). Die Bezahlung erfolgt direkt an den zehn größeren Mautstellen.
Norwegen
Gebühren für die Straßenbenutzung sind für neue Straßen, Brücken und Tunnel nur so lange zu entrichten, bis deren Errichtung vollständig finanziert wurde. Anschließend sind diese Abschnitte kostenfrei. Personenkraftwagen und Reisemobile, die unter dreieinhalb Tonnen wiegen, zahlen in die Klasse 1 ein. Die entsprechenden Abrechnungen werden zugesandt. Durch eine Registrierung bei EPC (Euro Parking Collection) erhält man eine Übersicht über alle Rechnungen und kann die Zahlungen bequem darüber abwickeln.
Polen
Die Schnellstraßen sind gebührenpflichtig. Unabhängig davon, ob er zwei Achsen hat oder unter dreieinhalb Tonnen wiegt (die Klassifizierungen variieren hier), fällt der VW stets in die preisgünstigste Kategorie. Die Entrichtung der Gebühr ist in bar oder auf elektronischem Wege möglich.
Portugal
Neben den herkömmlichen Mautabschnitten existieren in Portugal mittlerweile sechzehn Autobahnstrecken, für die die Gebühr ausschließlich digital entrichtet werden kann. Der VW wird der Klasse 2 zugeordnet (Fahrzeuge, die an der Vorderachse höher als 1,10 Meter sind). Hinweis: Wenn Sie einen Campingbus anmieten, ist es ratsam, darauf zu achten, dass dieser über einen Via-Verde-Transponder verfügt. Entdecken Sie an der Autobahn ein Schild mit der Aufschrift "electronic toll only", so handelt es sich um einen Abschnitt mit rein elektronischer Mauterhebung.
Serbien
Die Entrichtung der Mautgebühr kann entweder in bar oder auf elektronischem Wege mittels eines Transponders über das E-Go-System erfolgen. Der Transponder ist an den Grenzübergängen käuflich zu erwerben. Dieser bietet eine Ermäßigung von vier bis zehn Prozent und wird batteriebetrieben. Für den VW 6T gilt die Einstufung in Klasse II (Fahrzeuge, die höher als 1,90 Meter sind).
Spanien
In Spanien werden Mautgebühren ausschließlich auf Autobahnen erhoben, die von privaten Unternehmen betrieben werden. Der VW Bus wird der Kategorie der "Ligeros" zugeordnet. Die Bezahlung ist in bar, mittels Kreditkarte oder über einen Responder möglich. Der entsprechende Responder ist an dieser Stelle erhältlich. Seine Gültigkeit erstreckt sich zudem auf Frankreich, Portugal und Italien.
Türkei
Sämtliche Autobahnen in der Türkei unterliegen einer Gebührenpflicht. Auch die Bosporusbrücken sowie der Bosporustunnel sind gebührenpflichtig. Die Fahrzeugklasse 1 ist hier maßgebend. Eine Barzahlung ist in der Türkei nicht gestattet. Es stehen zwei elektronische Systeme zur Verfügung: OGS-Sendegeräte und HGS-Prepaid-Karten (alternativ als Klebestreifen). Für Reisende erweist sich das HGS-System als besonders zweckmäßig. Dessen Erwerb ist an den Rastplätzen entlang der Autobahnen sowie in Shell-Tankstellen möglich.
Weißrussland
In Weißrussland ist das elektronische BelToll-System in Gebrauch. Personenkraftwagen und Reisemobile, die nicht zur Eurasischen Zollunion zählen, unterliegen einer Mautpflicht. Die Eurasische Zollunion setzt sich aus Belarus (Weißrussland), Kasachstan und Russland zusammen. Innerhalb der Klasse 1 sind 0,040€/km zu entrichten.
Sonstige bzw. keine Maut:
Belgien
Der Liefkenshoek-Tunnel, mit einer Länge von 1,4 Kilometern, ist gebührenpflichtig. Er befindet sich im nordwestlichen Bereich Antwerpens und bildet einen Abschnitt des Autobahnrings R 2. Ein wichtiger Hinweis: Fahrzeuge werden erst ab einer Gesamthöhe von 2,75 Metern in eine höhere Gebührenkategorie eingestuft, was bedeutet, dass der Space Camper als Personenkraftwagen behandelt wird.
Dänemark
In Dänemark sind für die Nutzung zweier Brücken Mautgebühren zu entrichten. Personenkraftwagen mit einer Länge von bis zu sechs Metern zahlen:
- Öresundbrücke 62,00€ (450 DKK)
- Storebaeltbrücke 35,00€ (245 DKK)
Deutschland
In Deutschland sind lediglich zwei Tunnel mit einer Gebührenpflicht versehen. Hinzu kommen einige kurze, private Straßenabschnitte im alpinen Raum.
- Warnowtunnel 3,20€ Winter 4,00€ Sommer
- Herrentunnel 3,50€
Estland
Es besteht keine Mautpflicht für Fahrzeuge, deren Gewicht dreieinhalb Tonnen nicht überschreitet.
Finnland
Es wird keine Maut erhoben; selbst kurze Fährverbindungen sind gebührenfrei.
Island
Lediglich der Tunnel Hvalfjarðargöng ist mautpflichtig. Fahrzeuge mit einer Länge von unter sechs Metern gehören zur Klasse I und die Kosten belaufen sich hier auf:
- Tunnel Hvalfjarðargöng 1000,00 ISK (ca. 7,00€)
Lettland
Für Personenkraftwagen und Reisemobile besteht keine Verpflichtung zur Mautentrichtung.
Litauen
Beim Befahren der Kurischen Nehrung wird eine Gebühr erhoben.
- Kurische Nehrung 20,00€ (01.09.-31.05. 15,00€)
Malta
Fahrzeuge mit ausländischen amtlichen Kennzeichen entrichten keinerlei Mautgebühren. Valletta unterliegt einer Mautpflicht für Fahrzeuge mit nationalen Kennzeichen. Dazu zählen auch angemietete Fahrzeuge. Dies ist zu berücksichtigen, wenn Sie beabsichtigen, einen Campingbus zu chartern, um Ihren Urlaub auf Malta mit Camping zu gestalten.
- Valletta 0,82 Euro pro Stunde, die Abrechnung wird zugestellt
Montenegro
Entlang der E80, zwischen Podgorica und Bar, ist der Sozina-Tunnel gebührenpflichtig. Für die Entrichtung der Mautgebühr wird der VW 6T der Klasse 3 zugerechnet (Fahrzeuge unter dreieinhalb Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und mit einer Gesamthöhe von über 1,9 Metern).
Niederlande
In den Niederlanden sind zwei Tunnel mit einer Gebührenpflicht belegt.
- Westerscheidetunnel 5,00€
- Kiltunnel bei Dordrecht 2,00€
Schweden
In Schweden sind für die Nutzung von Brücken Gebühren zu entrichten. Des Weiteren wird in zwei Metropolen, nämlich Stockholm und Göteborg, eine Citymaut erhoben.
- Öresundbrücke 62,00€ (620 SEK)
- Sundsvall 9,00 SEK (Rechnung)
- Motala 5,00 SEK (Rechnung)
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