AOK Nordost: Anpassungen der Beitragsstrukturen
Sätze für Sozialversicherungsabgaben
Die geltenden Beitragssätze sowohl für die obligatorische Krankenversicherung als auch für die übrigen Sozialversicherungsträger sind hier detailliert nach ihrer jeweiligen Beitragsart, der zugehörigen Beitragsgruppe und dem spezifischen Beitragssatz gegliedert.
Die Festlegung des jeweils kassenindividuellen Beitragssatzes obliegt den Verwaltungsräten der AOK-Kassen.
Um die konkreten Beitragssätze Ihrer gewählten AOK einsehen zu können, bitten wir Sie, Ihre AOK oder die zugehörige Region zu bestimmen.
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Die Beitragshöhen für das Jahr 2025
| Bereich der Krankenversicherung | Zugehörige Beitragsgruppe | Der Beitragssatz |
|---|---|---|
| Regulär | 1000 | 14,6 % |
| Mit Ermäßigung | 3000 | 14,0 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Gesundheitsversicherung | 2,5 % |
| Zusätzliche Beitragssätze | Beitragsgruppe | Beitragssatz |
|---|---|---|
| Die Allgemeine Rentenversicherung | 0100 | 18,6 % |
| Die Versicherung bei Arbeitslosigkeit | 0010 | 2,6 % |
| Die Umlage für Insolvenzgeld | 0050 | 0,15 % |
| Die Abgabe für die Künstlersozialversicherung | 5,0 % |
Zuschüsse zu den Beiträgen im Jahr 2025
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AOK
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Aktualisierungsdatum