Erforderliche Dokumente für die Fahrzeugregistrierung
Fahrzeugregistrierung
Gesetzliche Voraussetzungen für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen
Nach der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs ist es zwingend notwendig für Sie, das frisch erworbene Automobil bei der hierfür vorgesehenen Zulassungsbehörde amtlich registrieren zu lassen. Ausschließlich nach der vollständigen und erfolgreichen Registrierung des Kraftfahrzeugs ist Ihnen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr damit gestattet. Zudem ist in der Bundesrepublik Deutschland für jeden künftigen Fahrzeughalter die gesetzliche Pflicht vorgesehen, noch vor dem eigentlichen Registrierungsprozess einen geeigneten Haftpflichtschutz für das Kraftfahrzeug abzuschließen. Demzufolge stellt der Erwerb eines geeigneten Kfz-Versicherungsschutzes den unerlässlichen initialen Schritt vor der tatsächlichen Fahrzeugregistrierung dar. Im Anschluss daran wird Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) übermittelt, die der zuständigen Behörde als offizieller Beleg dient und eindeutig aufzeigt, dass für Ihr Kraftfahrzeug ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Automobilversicherung gewährleistet ist.
Erforderliche Unterlagen für die Kraftfahrzeugregistrierung
Für die erfolgreiche Registrierung Ihres Kraftfahrzeugs müssen bei der zuständigen Registrierungsbehörde die nachstehend aufgeführten Dokumente vorgelegt werden:
- Ihr aktueller Personalausweis oder ersatzweise ein gültiger Reisepass
- Die EVB-Nummer, welche die elektronische Bestätigung des bestehenden Versicherungsschutzes darstellt
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals bekannt als Fahrzeugschein)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (welche den früheren Fahrzeugbrief ersetzt)
- Der Nachweis über die kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung (z.B. vom TÜV oder einer anderen Prüforganisation)
- Eine COC-Bescheinigung des Herstellers, die bei der Anmeldung von Neuwagen zwingend erforderlich ist
- Eine schriftlich verfasste Vollmacht, sollte eine persönliche Vertretung notwendig sein
Die Zulassungsbescheinigung gliedert sich in zwei separate Teile. Im ersten Abschnitt finden sich technische Daten zu Ihrem Fahrzeug, welche seitens der zuständigen Behörde im Kontext der Registrierung eingehend überprüft werden. Der zweite Teil hingegen beinhaltet Informationen zum Fahrzeughalter, die dort hinterlegt sind. Handelt es sich um ein fabrikneues Kraftfahrzeug, so ist der Fahrzeugbrief, wie er früher bekannt war, noch nicht vorhanden. Die Erstellung dieses Dokuments erfolgt im Zuge der erstmaligen Registrierung direkt durch die zuständige Kfz-Behörde.
Durch die Vorlage der COC-Dokumente weisen Sie die Konformität des Fahrzeugtyps Ihres Wagens mit den nationalen Zulassungsvorschriften in Deutschland nach. Ihre Notwendigkeit besteht jedoch ausschließlich, sofern die Registrierung Ihres Kraftfahrzeugs als Neufahrzeug erfolgt. Sollten Sie die Fahrzeugregistrierung nicht eigenhändig vornehmen, ist es ratsam, der Person, welche diese Aufgabe für Sie wahrnimmt, eine schriftlich verfasste Bevollmächtigung auszuhändigen.
Die zuständige Registrierungsbehörde stellt hierfür ein spezifisches Formular bereit, welches lediglich von Ihnen ausgefüllt und eigenhändig signiert werden muss.
Im Zuge der Fahrzeugregistrierung muss überdies die Angabe einer gültigen Bankverbindung erfolgen, von welcher die Kraftfahrzeugsteuer seitens des Finanzamtes eingezogen wird. Die betreffende Abgabe für Ihr Kraftfahrzeug wird mittels eines SEPA-Lastschriftmandats selbsttätig abgebucht.