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Kfw ladestationen förderung

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Haben Sie Ihren Fuhrpark bereits auf Elektroantrieb umgestellt oder erste Elektrofahrzeuge angeschafft? Informieren Sie sich über die KfW-Förderung für den Erwerb und die Einrichtung von Ladestationen an firmeneigenen Stellplätzen. Wir zeigen Ihnen die Details dieser neuen Förderung.

Bei der Kostenberechnung können folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestationen (Hardware)
  • Energie- und Lademanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
  • elektrische Anschlüsse (Netzanschlüsse) und Batteriespeicher
  • notwendige Elektroinstallationsarbeiten (einschließlich Erdarbeiten)
  • technische und bauliche Anpassungen am Netzanschluss und am Gebäude
  • notwendige Modernisierungen der Gebäudeelektrik und der Kommunikationsverbindung der Ladestation

Auch Soloselbstständige, Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Verbände können Fördermittel erhalten.

Eine Ladestation kann aus mehreren Ladepunkten bestehen. An einem Ladepunkt kann gleichzeitig nur ein Fahrzeug aufgeladen werden.

Für jeden Ladepunkt gibt es einen pauschalen Investitionszuschuss von 900 Euro.

Die Ladestationen müssen an firmeneigenen oder gemieteten, nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen platziert werden. Die Lademöglichkeiten dienen ausschließlich dem Aufladen von betrieblich genutzten Fahrzeugen und privaten Fahrzeugen der Mitarbeiter.

Bestehende Ladestationen können nicht gefördert werden. Eine Erweiterung bestehender Ladeinfrastruktur jedoch schon.

Die Installation der Ladeinfrastruktur muss durch Fachfirmen oder qualifiziertes Personal aus dem eigenen Betrieb durchgeführt werden.

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Ladestation ausschließlich Ökostrom nutzt. Diesen können Sie entweder von Ihrem Energieversorger beziehen oder selbst erzeugen, beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage.

Zum passenden Förderprodukt

  • Zuschuss Nr. 441

    Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

    Förderung für Ladestationen in Betrieben

    • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
    • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
    • für das Aufladen von Firmen- und Mitarbeiterfahrzeugen

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