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Dkb verwahrentgelt kündigung

Immer mehr Institute verlangen eine Gebühr für Privatkunden, die Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten halten. Einige Banken erheben bereits dieses „Verwahrentgelt' ab einem Guthaben von 5.000 Euro. Dies betrifft nach Angaben des Vergleichsportals Verivox über 450 Institute. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus April 2021 müssen Banken bei höheren Gebühren die Zustimmung der Kunden explizit einholen. Weigern sich Kunden längerfristig, dem Verwahrentgelt zuzustimmen, drohen einige Banken mit der Kontokündigung.

Diese Banken kündigen bereits Konten

Die Postbank hat nach tagesschau.de Kunden mit Guthaben über 50.000 Euro gekündigt. Die Deutsche Bank, zu der die Postbank gehört, sieht dies als Einzelfälle an. Die genaue Anzahl der betroffenen Kunden blieb bei der Deutschen Bank unklar. Auch die Sparkasse Dortmund und die Sparkasse Düsseldorf sollen nach Berichten des Handelsblatts wenige Konten wegen fehlender Zustimmung zum Verwahrentgelt gekündigt haben. Weitere Banken könnten diesem Vorgehen folgen, so die Einschätzung. Die ING plant diesbezüglich derzeit. Ein Sprecher der Direktbank erklärte gegenüber tagesschau.de: „Bei einer niedrigen vierstelligen Anzahl von Kunden, die auch nach wiederholten Erinnerungen nicht zugestimmt haben, werden wir diesen Schritt im April mit einer angemessenen Frist durchführen.' Andere Institute wie die Commerzbank oder die Berliner Sparkasse suchen nach einvernehmlichen Lösungen.

Sind auch Kleinsparer gefährdet?

Es besteht die Möglichkeit, dass auch Kunden mit kleineren Kontobeträgen die Kündigung erhalten. Nach Angaben des Focus haben nur 70 Prozent der Kunden den neuen Geschäftsbedingungen mit Negativzinsen zugestimmt. Sobald die Zustimmung auf 85 bis 90 Prozent ansteigt, könnten auch Kündigungen bei kleineren Guthaben erfolgen, prognostiziert Oliver Mihm, Chef der Bankberatungsfirma Investors Marketing.

Bringt der Zinssatz eine Lösung?

Der Konflikt könnte jedoch bald beigelegt werden: Bei einer Zinswende streben einige Banken die Abschaffung der Verwahrentgelte an. Eine Voraussetzung dafür ist die Abschaffung der Strafzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB). Dies ist jedoch kein freiwilliges Entgegenkommen der Banken, sondern eine automatische Folge. Viele Verwahrverträge verknüpfen das Verwahrentgelt mit dem Zinssatz der EZB. „Steigt der EZB-Zinssatz auf null, entfällt das Verwahrentgelt automatisch', erläutert Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Beratung zur Problematik Negativzinsen

Sind Sie von Verwahrentgelten betroffen? Am Dienstag, den 20. April 2022, um 18 Uhr findet eine Online-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zum Thema statt. Finanzexperte Nauhauser klärt über Kundenrechte auf. Das Gespräch wird sich auch mit alternativen Anlagemöglichkeiten befassen, um Negativzinsen zu vermeiden. Solche Angebote sollten Sie stets kritisch betrachten. Die Teilnahme an der Online-Sprechstunde ist kostenlos. Interessierte können sich auch vorab anmelden und ihre Fragen einreichen.