Antigen-Test Testzentrum Wien
24-Stunden-Testmöglichkeit beim Praterstadion
Die Teststraße wird von einem Konsortium aus Blaulichtorganisationen betrieben, wie aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) verlautet. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich - entweder online oder über die Hotline 1450. Man kann entweder zu Fuß oder mit dem PKW anreisen - im letzteren Fall muss man allerdings das Auto parken und sich dann zu Fuß zum Testen begeben.
Zunahme bei Tests prognostiziert
Die neue Teststation steigere die Schnelltest-Kapazität in Wien um 36 Prozent, wird betont. Ein weiterer Ausbau der Testmöglichkeiten sei bei Bedarf denkbar. Die Stadt erwartet durch die „3-G-Regel' am Arbeitsplatz eine allgemeine Erhöhung des Testaufkommens.
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„3-G' am Arbeitsplatz ab 1. November
Wobei die gegenwärtigen Kapazitäten ausreichen würden, wird versichert. So seien beispielsweise bei der „Alles Gurgelt'-Testreihe 500.000 Auswertungen pro Tag machbar. Dieser Wert wird zurzeit bei Weitem nicht erreicht. Laut Hacker-Büro werden aktuell 600.000 Gurgel-Tests wöchentlich durchgeführt.
„3-G-Regel' am Arbeitsplatz ab 1. November
Am 1. November tritt die „3-G-Regel' am Arbeitsplatz in Aktion. Dies gab Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat bekannt. Kann am jeweiligen Arbeitsplatz ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht vermieden werden, ist künftig ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vonnöten. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangszeit: Alle ohne „3-G'-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Wien setzt schärfere CoV-Maßnahmen fort
Schnelltests auch in Wiener Unternehmen gültig
Am 1. November tritt die „3-G-Regel' am Arbeitsplatz in Kraft. Dies wurde von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach der Ministerratssitzung verkündet. Ist am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht auszuschließen, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gibt es eine Übergangsphase: Alle ohne „3-G'-Nachweis müssen bis zu diesem Zeitpunkt ununterbrochen eine FFP2-Maske tragen.
In Bereichen, wo es laut Bund eine „3-G'-Regelung gibt, setzt Wien grundsätzlich auf 2,5-G, also beispielsweise in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistern oder in der Hotellerie. Das bedeutet, dass hier lediglich PCR-Tests akzeptiert werden, Antigen-Schnelltests sind nicht gültig. Bei der Arbeitsplatz-Regelung gibt es jedoch eine Ausnahme - hier werden auch in Wien Antigen-Schnelltests zugelassen, allerdings keine Selbsttests.